Zürich

Sicherheitszonenplan für Flughafen Zürich überarbeitet

(Bildquelle: Roman Bächi (CC BY-NC-ND 2.0))

Mit den Gesuchsunterlagen für das Betriebsreglement 2017 (BR2017) kommt auch der überarbeitete Sicherheitszonenplan in die öffentliche Auflage. Der bisher gültige Plan stammt aus dem Jahr 1978. Der Sicherheitszonenplan entspricht nicht mehr den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Er musste komplett überarbeitet werden. Auf bestehende Bauten haben die Beschränkungen keine Auswirkungen.

Damit ein sicherer und ordentlicher Flugbetrieb gewährleistet werden kann, müssen die Flugrouten im Nahbereich von Flughäfen vor Hindernissen - Gebäude, Masten, Windräder, Bäume, Kräne etc. - freigehalten werden. Für Flughafenhalter besteht gemäss den Vorgaben der ICAO die Pflicht, einen so genannten Sicherheitszonenplan zu erstellen und öffentlich aufzulegen. Der bislang gültige Sicherheitszonenplan für den Flughafen Zürich wurde im Jahr 1978 konstruiert und im Jahr 2003 mit dem Südanflug auf die Piste 34 ergänzt. Er weist in Bezug auf die ICAO-Vorgaben verschiedene Mängel auf.

Am 27. August 2017 wurde das SIL-Objektblatt basierend auf den geplanten Flugrouten vom Bundesrat festgesetzt. Im Rahmen des SIL-Koordinationsprozesses erfolgte die entsprechende raumplanerische Abstimmung. Der überarbeitete Sicherheitszonenplan wurde vollständig neu konzipiert und umfasst nun sämtliche im BR2017 enthaltenen Flugrouten.

Auswirkungen für Grundeigentümer

Der Sicherheitszonenplan enthält die räumliche Ausdehnung und die Art der Eigentumsbeschränkungen für die Grundeigentümer der Liegenschaften rund um den Flughafen. Von der öffentlichen Auflage des Sicherheitszonenplans an dürfen die Baubewilligungsbehörden keine Baubewilligungen mehr erteilen für Bauten und Anlagen, welche dem Sicherheitszonenplan widersprechen. Der Flughafenhalter kann Ausnahmen gewähren. Auf bestehende Bauten haben die Beschränkungen keine Auswirkungen.