Skandalöse Sonderregelungen für Zirkusse soll ein Ende haben

(Bildquelle: infoticker)

In der Schweiz ist in den Zirkussen vieles erlaubt, was jedem Zoo eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz einbrächte. In beengter, artwidriger Haltung stellen die Zirkusse Royal und Gasser-Olympia GO auf ihrer diesjährigen Tournee Löwen zur Schau – mit dem Segen der Behörden. Der...

Gehege von Tieren, die in einer Manege beschäftigt werden, dürfen die gesetzlichen Mindestflächen um mehr als 30 % unterschreiten. Den fünf Löwen des Circus GO – denen die Tierschutzverordnung bescheidene 140 m² Auslauf zugesteht – darf der Zirkus an einzelnen Standorten auch nur 52 m² zur Verfügung stellen. Zirkusse können Grosskatzen also "tierschutzkonform" halten, ohne eine artgerechte Haltung zu gewährleisten. Damit steht die Schweiz heute ziemlich alleine da: 19 Länder Europas regeln bereits per Gesetz, welche Tierarten von Zirkussen überhaupt noch mitgeführt werden dürfen.

Nicht tiergerecht

Eine einigermassen "artgerechte" Haltung von fünf Löwen – wie sie der Circus GO mit sich führt – heisst aus Tierschutzsicht: Ein Gehege mit mindestens 1'500 m² Fläche, mit erhöhtem Terrain, Liegefelsen und Beschäftigung durch Futtersuche. Bei verschiedenen Besuchen vor Ort fand der Schweizer Tierschutz STS bei Gasser-Olympia Tiere vor, die stundenlang auf einer Fläche von nur 8 m² eingesperrt waren. Der Auslauf konnte nicht permanent genutzt werden und die gesetzlich vorgeschriebene Futterbeschäftigung gab es nicht. Die Erteilung der Tourneebewilligung durch das Veterinäramt des Kantons Baselland erscheint unter diesen Voraussetzungen unverständlich und befremdlich.

Täglicher Spiessrutenlauf

Während der Auftritte im Zirkuszelt sitzen die Löwen bei Circus GO und Circus Royal die meiste Zeit auf Podesten, absolvieren einige Sprünge oder rollen sich am Boden. Es ist offensichtlich, dass von den präsentierten Tieren jeweils nur ein, zwei Individuen die Nähe des Dompteurs wirklich tolerieren – die übrigen Löwen sind Kulisse. Für sie dürften die Auftritte in der Manege keine bereichernde Beschäftigung sondern bestenfalls schale Routine sein – schlimmstenfalls ein täglicher Spiessrutenlauf vor Publikum.

Fehlgeprägte Pensionäre

In der Diskussion um die "Artgerechtigkeit" der Tierhaltung geht gerne vergessen, dass Wildtierhaltung im Zirkus verbunden ist mit einer ganzen Reihe weiterer Tierschutzprobleme. Ausgehend davon, dass Zirkusse junge, gesunde Tiere für ihre Spektakel brauchen – und damit einem dubiosen Wildtierhandel Vorschub leisten – stellt sich die Frage, was mit den älteren Zirkuslöwen geschehen soll. Wo diese in Anbetracht der Platznot bei der Unterbringung zahmer, "pensionierter" Grosskatzen, ihren Lebensabend verbringen können, bleibt oftmals ungewiss. Verhaltenprobleme durch frühe Trennung vom Muttertier, Handaufzucht und die (Fehl-)Prägung auf den Menschen als Sozialpartner kommen hinzu.

Löwen gehören nicht in den Zirkus

Unabhängig davon, ob ein einzelner Zirkus seine Tiere mehr oder weniger gut hält bleibt die Zurschaustellung von Grosskatzen und von anderen Wildtieren in Zirkussen ein Relikt aus vergangenen Zeiten.

Der STS ist dezidiert der Meinung, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz nicht genügen, um eine tiergerechte Haltung zu gewährleisten und dass gewisse Tierarten für das Mitführen und die Präsentation in einem Zirkus nicht mehr in Frage kommen dürften. Eine 2015 von Nationalrätin Isabelle Chevalley (GLP/VD) eingereichte Motion* fordert denn auch die Listung von Tierarten, die für Zirkusse verboten sein sollen. Der STS wird sich konsequent für die Annahme der Motion Chevalley durch das Parlament einsetzen.

* 15.3296 - Motion: Festlegung der in Zirkussen zulässigen Tierarten