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Wildunfälle - 50 Millionen Franken Sachschäden und tausende verletzte Tiere jedes Jahr

 Schweizweit beläuft sich die Schadensumme auf schätzungsweise mehr als 50 Millionen Franken
Schweizweit beläuft sich die Schadensumme auf schätzungsweise mehr als 50 Millionen Franken (Bildquelle: AXA Schweiz)

In den Kantonen Jura, Graubünden und Freiburg ist die Wahrscheinlichkeit für einen Zusammenstoss mit einem Wildtier besonders hoch, wie Schadenzahlen der AXA zeigen.

Schweizweit beläuft sich die Schadensumme auf schätzungsweise mehr als 50 Millionen Franken. Im Falle eines Zusammenstosses ist umgehend die Polizei zu benachrichtigen – ansonsten riskiert man eine Strafverfolgung wegen Tierquälerei.

Jedes Jahr kommen tausende Wildtiere im Strassenverkehr ums Leben. Allein der AXA, dem grösstem Motorfahrzeugversicherer der Schweiz, werden jedes Jahr mehr als 3000 Wildunfälle gemeldet. Die Schadensumme hat sich in den letzten Jahren leicht erhöht und beläuft sich mittlerweile auf über 11 Millionen Franken pro Jahr, gesamtschweizerisch dürften es mehr als 50 Millionen Franken sein. Die gestiegene Schadensumme dürfte auf die in den vergangenen Jahren leicht zunehmende Schadenfrequenz sowie die immer teurer werdenden Ersatzteile zurückzuführen sein.

Erhöhtes Risiko in den Kantonen Jura, Graubünden und Freiburg

Die Wahrscheinlichkeit, mit einem Tier zusammenzustossen, ist nicht in allen Regionen der Schweiz gleich hoch, wie ein Blick auf die Schadenstatistik der AXA zeigt. Besonders vorsichtig sollten Autofahrer in den Kantonen Jura, Graubünden und Freiburg sein – dort ist das Risiko bis zu achtmal höher als in anderen Kantonen.

Tier-/Wildschadenfrequenz in Promille

Sämtliche bei der AXA gemeldeten Wildunfälle im Jahr 2019 nach Kanton
Sämtliche bei der AXA gemeldeten Wildunfälle im Jahr 2019 nach Kanton (Bildquelle: AXA)

Vorsicht im Morgen- und Abendverkehr

Die Gefahr eines Wildunfalls besteht grundsätzlich zu jeder Tages- und Jahreszeit. «Besondere Vorsicht ist jedoch im Oktober, November und Dezember geboten. Denn wenn die Tage kürzer werden, sind Wildtiere häufiger zur gleichen Zeit unterwegs wie Autofahrerinnen und Autofahrer. Zudem ist es im Morgen- und Abendverkehr dunkel, weshalb man Tiere auf der Fahrbahn oft erst spät sieht», sagt Thomas Eichholzer, Unfallforscher bei der AXA. Im Morgen- und Abendverkehr und besonders bei Waldabschnitten und Warnschildern sollten Autofahrer daher die Geschwindigkeit anpassen und jederzeit bereit sein zu bremsen, rät der AXA Unfallforscher.

76 verletzte Personen nach Tierunfällen

Die Kollision mit einem Tier kann schon bei moderater Geschwindigkeit eine erhebliche Wucht entwickeln. Für den Menschen gehen die Zusammenstösse zwischen Auto und Wild zwar meist glimpflich aus, gleichwohl wurden gemäss ASTRA im letzten Jahr 76 Personen bei Tierunfällen verletzt, 2018 waren es 93. Eine Person ist 2019 gar ums Leben gekommen.

Wildunfälle sofort der Polizei melden

Springt ein Wildtier tatsächlich überraschend vor das Auto, ist eine Vollbremsung allfälligen Ausweichmanövern vorzuziehen. Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoss, ist von Gesetzes wegen umgehend die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei bietet dann einen Wildhüter, Jäger oder andere Spezialisten auf, die das verletzte Tier suchen und wenn nötig von seinem Leiden erlösen.

«Wer sich erst später oder erst auf Nachfrage der Versicherung bei der Polizei meldet, macht sich strafbar und riskiert eine Strafverfolgung wegen Tierquälerei», so der AXA-ARAG Rechtsexperte Cyril Senn. Denn die Rechtspraxis hat sich in den letzten Jahren verschärft: Wurde man früher bei verzögerter Unfallmeldung lediglich wegen pflichtwidrigen Verhaltens gebüsst, ist heute zusätzlich eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Tierquälerei möglich. «Wenn man einen Unfall mit einem Tier nicht umgehend der Polizei meldet, kann es sein, dass ein Tier stundenlang verletzt leiden muss. Das ist ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und kann somit eine Verurteilung wegen Tierquälerei und einen Eintrag im Strafregister zur Folge haben. Einen Wildunfall gar nicht oder erst wegen der Versicherungsleistung zu melden, ist daher kein Kavaliersdelikt», sagt Rechtsexperte Cyril Senn.

Tipps der AXA Unfallforschung & Prävention, um Wildunfälle zu vermeiden

  • Nehmen Sie Verkehrsschilder mit dem Hinweis auf Wildwechsel ernst und schützen Sie damit Wildtiere und sich selbst vor Unfällen.
  • Fahren Sie auf Landstrassen und in Waldgebieten besonders achtsam. Reduzieren Sie die Geschwindigkeit, vergrössern Sie den Sicherheitsabstand und behalten Sie den Wald- und Feldrand im Blick.
  • Schalten Sie wenn möglich die Scheinwerfer ein, damit Sie Wildtiere möglichst frühzeitig sehen.
  • Sobald ein Wildtier am Strassenrand auftaucht: sofort bremsen, abblenden und, falls das Tier sich nicht entfernt, hupen. Achten Sie dabei auf den nachfolgenden Verkehr.
  • Seien Sie gewappnet für weitere Wildtiere am selben Ort. Die Tiere sind oft im Rudel unterwegs. Das bedeutet: Wo eines ist, sind auch andere, denn sobald das Leittier flüchtet, folgt meist das Rudel nach.
  • Springt ein Wildtier überraschend vor das Auto, ist eine Vollbremsung dank ABS auch bei rutschigen Strassen die beste Lösung. Damit kann Energie abgebaut werden, so dass die allenfalls folgende Kollision weniger heftig ist. Zu heftige Lenkbewegungen sollte man vermeiden.

Was tun, wenn es zur Kollision mit einem Wildtier kommt?

Halten Sie an und sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinker, Pannendreieck). Benachrichtigen Sie umgehend die Polizei (Tel. 117): Wildunfälle müssen in der Schweiz von Gesetzes wegen gemeldet werden. Die Polizei zieht wenn nötig weitere Spezialisten (Wildhüter, Jäger, Tierarzt) hinzu. Warten Sie auf die Polizei und versuchen Sie nicht, sich dem Tier zu nähern.