Basel-Stadt

Wie mit Anlässen vor dem Hintergrund des Coronavirus umgehen?

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: qimono auf Pixabay)

Im Nachgang zum heutigen Entscheid des Regierungsrates Basel-Stadt, mit welchem die Durchführung der organisierten Veranstaltungen im Rahmen der Fasnacht 2020 untersagt wurde, präzisiert das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt den Umgang mit weiteren Anlässen im Kanton Basel-Stadt.

An der heutigen Medienkonferenz der Basler Regierung wurde das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt als federführend für Fragen zu weiteren Anlässen nebst den Fasnachts-Veranstaltungen genannt. Nach der Medienkonferenz trafen sehr viele Anfragen beim Gesundheitsdepartement ein, weshalb das Departement die Kriterien wie folgt präzisiert:

Jegliche Veranstaltungen mit einem Bezug zur Fasnacht werden aufgrund der heute vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CO-VID-19) untersagt, unabhängig von ihrer Grösse.

Bei anderen Veranstaltungen im Kanton Basel-Stadt gelten folgende Kriterien zur Beurteilung der Frage, ob ein Anlass durchgeführt werden kann oder nicht:

Bei Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen liegt die Risikoabwägung über die Durchführung der Veranstaltung beim Veranstalter. Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit.

Bei Veranstaltungen mit Teilnehmenden zwischen 200 und 1‘000 wird eine vorgängige Genehmigung durch das Gesundheitsdepartement benötigt. Das Gesundheitsdepartement führt eine Risikoabwägung anhand folgender epidemiologischer Kriterien durch:

  • Erwartete Anzahl der Teilnehmenden
  • Charakter der Veranstaltung
  • räumliche Verhältnisse (geschlossener oder offener Raum)
  • Erwarteter Teilnehmerkreis, insbesondere ob Personen aus Risikogruppen anwesend sind
  • Gästeliste der Teilnehmenden vorhanden? (wegen der Ermittelbarkeit der Teilnehmenden)
  • Vorhandene Hygienemassnahmen

Ab sofort können Anfragen von Veranstaltern zur Durchführbarkeit von Veranstaltungen an die E-Mail-Adresse md@bs.ch gestellt werden. Veranstalter nennen bitte nebst den oben genannten epidemiologischen Kriterien auch das Datum und den geplanten Durchführungsort.

Heute Freitag, 28. Februar 2020, steht die Hauptnummer des Gesundheitsdepartements (061 267 90 00) bis 20 Uhr und am kommenden Wochenende von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Zur Erinnerung: Veranstaltungen mit Teilnehmenden über 1‘000 Personen werden gemäss den Vorgaben des Bundesrates untersagt.