Aus Sicht des TCS dürften folgende Massnahmen, welche der Bundesrat im Rahmen der Personenzulassungsverordnung entschieden hat, klar zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen:
Vorgezogene Fahrausbildung: In Zukunft wird es mit 17 Jahren möglich sein den Lernfahrausweis zu beantragen und in Begleitung fahren zu können. Diese Möglichkeit gibt es bereits in 14 europäischen Ländern und die Erfahrungen sind überall positiv ausgefallen.
Die Frist bis zum Weiterbildungskurs nach absolvierter Fahrprüfung wird von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt.
In Zukunft gibt es keinen Direkteinstieg mehr zu leistungsstarken Motorrädern (über 35kW).
Weiter erachtet der TCS die Reduktion bei den 2 Phasenkursen von zwei auf einen Kurstag als richtig. Zusammen mit der vorgezogenen Fahrausbildung erlaubt diese Straffung einen günstigeren Erwerb des Führerausweises, ohne dass Abstriche bei der Ausbildungsqualität in Kauf genommen werden müssen.
Nicht zuletzt gilt es festzuhalten, dass der Führerausweis auf Probe nicht vor dem 18. Altersjahr erworben werden kann (wie heute).