Schutz vor lästigen Werbeanrufen nun auch bei Sunrise

(Bildquelle: schiffdirk (CC0))

Nebst den beiden kleinen Telekomanbietern VTX und Netplus bot bisher nur Swisscom ihren Festnetz- und Handykunden mit dem sogenannten "Callfilter" einen Schutz vor lästigen Werbeanrufen an. Nun kommt Bewegung in die Branche: Sunrise blockiert ebenfalls unerwünschte Werbeanrufe bevor diese durchgestellt werden. Zudem können seit kurzem auch Abo-Kunden von Wingo, Coop Mobile und M-Budget Mobile den Callfilter von Swisscom aktivieren. Der Konsumentenschutz erwartet, dass mit der geplanten Revision der Fernmeldeverordnung künftig auch die übrigen Telekomanbieter verpflichtet werden, ihren Kunden einen Werbeanruffilter anzubieten.

Wie erst jetzt bekannt wird, hat Sunrise im März 2019 einen Filter aufgeschaltet, der unerwünschte Werbeanrufe blockiert. Laut Sunrise funktioniert der Werbeanruffilter sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunknetz. Nebst den Sunrise-Kunden profitieren von diesem kostenlosen Service unter anderen auch die Kunden von ALDI SUISSE mobile, Digitec Connect, Lebara mobile, ok.-mobile, Quickline Mobil, TalkEasy Mobile, TalkTalk Mobile und Yallo. Diese Unternehmen bieten unter ihrer Marke Handy-Abos oder Prepaid-Lösungen an, nutzen aber alle das Sunrise-Mobilfunknetz für ihre Angebote.

Callfilter neu auch für Abo-Kunden von Wingo, Coop Mobile und M-Budget Mobile Bereits seit mehreren Jahren können Festnetz- und Handyabokunden von Swisscom vom sogenannten Callfilter profitieren. Seit September 2019 steht dieser Dienst auch den Kunden (mit Ausnahme von Prepaid-Kunden) von Wingo, Coop Mobile und M-Budget Mobile zur Verfügung. Im Gegensatz zu Sunrise wird dieser Dienst jedoch nicht automatisch aufgeschaltet, sondern muss vom Kunden aktiviert werden.

Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, begrüsst diese Entwicklung: "Unerwünschte Werbeanrufe sind bei unserer Beratungsstelle ein Dauerbrenner. Wir begrüssen es, dass nun immer mehr Konsumenten von einem wirksamen Werbeanruffilter profitieren können."

Pflicht für Werbeanruffilter kommt

Der Konsumentenschutz erwartet, dass ein Werbeanruffilter schon bald Pflicht für alle Telekomanbieter wird. Mit der Revision des Fernmeldegesetzes, die im März 2019 vom Parlament verabschiedet wurde, wurde die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Die genaue Ausgestaltung der Regelung wird jedoch in der Fernmeldeverordnung geregelt. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erarbeitet derzeit eine Änderung dieser Verordnung.

Schutz auch ohne Telefonbucheintrag

Der Konsumentenschutz geht davon aus, dass das revidierte Fernmeldegesetz in der zweiten Jahreshälfte 2020 in Kraft tritt. Nebst der rechtlichen Grundlage für eine Pflicht zur Aufschaltung eines Werbeanruffilters, bringt die Revision weitere Fortschritte im Kampf gegen unerwünschte Werbeanrufe: Neu sollen nicht nur Callcenter, die den Sterneintrag missachten, bestraft werden können, sondern auch Unternehmen, die von solchen Anrufen profitieren: "Vor allem Versicherungen und Krankenkassen müssen bald genauer hinschauen, mit welchen Callcentern und Maklern sie zusammenarbeiten", meint Sara Stalder.

Zudem sieht die Revision vor, dass neu auch Personen, die ihre Nummer nicht im Telefonverzeichnis registriert haben, automatisch denjenigen mit Sterneintrag gleichgestellt werden und somit Werbeanrufe auf diese Nummern ebenfalls verboten sind. Heute haben Personen ohne Telefonbucheintrag lediglich die Möglichkeit, sich in eine Telefonsperrliste des Schweizer Dialogmarketingverbands einzutragen, die jedoch nur für die Mitglieder des Verbandes verbindlich ist.