Reisende sind bis Ende 2023 barrierefrei unterwegs an Bahnhöfen

Bahnhof Göschenen
Bahnhof Göschenen (Bildquelle: Kecko (CC BY 2.0))

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht vor, dass Reisende bis Ende 2023 an Bahnhöfen barrierefrei Zugänge zu den Perrons haben und autonom in die Züge Ein- und Aussteigen können. Für 58 Prozent der Reisenden an den Bahnhöfen der SBB ist dies heute der Fall. Bis zum Ablauf der Frist werden es voraussichtlich 93 Prozent sein.

Reisende mit eingeschränkter Mobilität sollen Dienstleistungen der SBB möglichst autonom und barrierefrei nutzen können. Dies dient Menschen mit eingeschränkter Mobilität und älteren Menschen, aber auch Reisenden mit Kinderwagen, Gepäck usw. Deshalb passt die SBB laufend Bahnhöfe an, in dem sie Perrons erhöht, Lifte einbaut oder Rampen erstellt. Auch die Informationen für Reisende werden stetig verbessert und auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität ausgerichtet.

Das BehiG trat 2004 in Kraft und sieht unter anderem vor, dass nach einer Übergangsfrist von 20 Jahren barrierefreie Zugänge zu den Perrons und Einstiege in die Züge möglich sind. Dafür steht für die SBB über eine Milliarde Franken vom Bund zur Verfügung. Das BehiG sieht vor, dass die Mittel der öffentlichen Hand verhältnismässig eingesetzt werden: An gewissen Bahnhöfen wären bauliche Lösungen nur mit unverhältnismässig grossem finanziellen Aufwand realisierbar. Deshalb erlaubt das BehiG unter bestimmten Voraussetzungen auch Ersatzmassnahmen.

Bis heute können sich auf den SBB-Bahnhöfen 58 Prozent der Reisenden dank Rampen und Lifte hindernisfrei bewegen und durch erhöhte Perrons ebenerdig in die Züge ein- oder aussteigen. Das ist zurzeit an 335 von den total 747 Bahnhöfen der SBB der Fall. Bis Ende 2023 werden grosse Umbautätigkeiten gemacht. Die SBB geht davon aus, dass bis dann 93 Prozent der Reisenden autonom ein- und aussteigen können und ebensolche Zugänge zu Perrons haben. Das entspricht 556 umgebauten Bahnhöfen. Bei 123 Bahnhöfen wird die SBB die Frist per Ende 2023 voraussichtlich nicht einhalten können, sie werden später umgebaut.

Abklärungen bei etlichen Bahnhöfen

Bei insgesamt 143 Bahnhöfen sind noch vertiefte Abklärungen mit dem BAV notwendig, ob beziehungsweise wie sie angepasst werden müssen. Grund dafür sind unter anderem Bahnhöfe in Kurvenlagen: Teilweise gibt es dort zwischen dem Zug-Trittbrett und der Perronkante eine grössere Lücke, welche autonomes Ein-/Aussteigen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität schwierig macht. Die Vorgabe über die maximale Grösse dieser Lücke hat im Jahr 2017 geändert. Darum sind Bahnhöfe, die bisher BehiG-konform waren, neu nicht mehr konform. Die SBB wird die damit verbundenen Anpassungen sofort angehen, so dass die meisten betroffenen Bahnhöfe bis 2023 BehiG-konform sind.

Derzeit ist vorgesehen, dass 68 SBB-Bahnhöfe nicht umgebaut werden, weil dies gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nicht verhältnismässig wäre. Davon betroffen sind 1 Prozent der Reisenden. Die Bestimmung dieser Bahnhöfe erfolgte durch eine mit der Branche und dem Bund entwickelte verbindliche Planungshilfe. Deren Kriterien sind unter anderem finanzieller Aufwand, die Anzahl Ein- und Aussteiger sowie die Nähe von Spitälern oder Altersheimen zum Bahnhof.