Graubünden

Regulierung des Beverin-Rudels: Herdenschutz bleibt alternativlos

Wildlebender Wolf (ein Jungtier, ca. sechs Monate alt) in der Schweiz.
Wildlebender Wolf (ein Jungtier, ca. sechs Monate alt) in der Schweiz. (Bildquelle: Gruppe Wolf Schweiz)

Der Kanton Graubünden wird gestützt auf die Vorgaben in der eidgenössischen Jagdverordnung das Wolfsrudel im Gebiet Safien-Beverin regulieren. Die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) bedauert dies, erachtet die Regulierung aber als rechtmässig und akzeptiert diese. Dennoch wird die Regulierung nicht dazu beitragen, dass Nutztiere im Gebiet geschützt oder Wölfe besser akzeptiert werden. Ein starker, gut ausgebauter Herdenschutz bleibt alternativlos zum Schutz von Schafen und Ziegen.

Die GWS geht aufgrund der ihr bekannten Fakten über die verschiedenen Wolfsrisse im Kanton Graubünden davon aus, dass die Regulierungsverfügung für das Rudel im Gebiet Safien-Beverin rechtmässig sein dürfte. Die dafür notwendigen Risszahlen in geschützten Herden sind erreicht. Somit wird sich die GWS nicht dagegen wehren. Die GWS bedauert aber die Regulierung des Rudels, denn Abschüsse sind untauglich zum Schutz von Schaf- und Ziegenherden.

Milde Herdenschutzrichtlinie

Die Vorgaben für den Herdenschutz in der entsprechenden Richtlinie des Bundes sind derart schwach, dass dies zwingend dazu führt, dass Wölfe diesen immer wieder überwinden. Die GWS hat sich deshalb bereits in der Vernehmlassung zu dieser Richtlinie im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, die Vorgaben zu erhöhen, um einen besseren Schutz zu erreichen.

Konkret wurden grössere Herdenschutzhundegruppen, bessere Zäune und der verstärkte Einsatz von Nachtpferchen sowie die bessere Unterstützung dieser Massnahmen durch den Bund gefordert. Leider wurden diese Forderungen nicht berücksichtigt. Eine bessere Herdenschutzrichtlinie würde nicht nur den Wolf, sondern auch die betroffenen Schaf- und Ziegenhalter entlasten, da die heutigen minimalen Herdenschutzmassnahmen oft nicht ausreichend sind und die resultierenden Schäden viel Frustration auslösen und den Herdenschutz als solches infrage stellen.

Ein starker, gut ausgebauter Herdenschutz bei Schaf- und Ziegenherden ist bei Wolfspräsenz immer notwendig. Regulationsmassnahmen können den Herdenschutz nicht ersetzen, denn auch jagd- bzw. regulierbare Wölfe erbeuten regelmässig unzureichend geschützte Nutztiere. Deshalb werden auch in Ländern, in denen Wölfe regulär bejagt werden, Schafe und Ziegen immer mit Herdenschutzmassnahmen geschützt.