Ratgeber - Das können Sie von der AHV erwarten

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CC0 Creative Commons (Bildquelle: Saramukitza )

Vom 64. bzw. 65. Altersjahr an erhalten Männer und Frauen in der Schweiz eine AHV-Rente. Hinzu kommen Leistungen der beruflichen und eventuell der privaten Vorsorge. AHV, berufliche und private Vorsorge sind die drei Säulen der Schweizer Altersvorsorge.

1. Säule: AHV

Wieviel AHV-Rente erhalte ich?

Die Höhe Ihrer AHV-Rente hängt von mehreren Faktoren ab:

  • den Beitragsjahren
  • der Höhe des Einkommens
  • allfälligen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.

Beitragspflichtig sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen. Eine volle Rente erhalten Personen, die ihre Beitragspflicht voll erfüllt haben. Das ist der Fall, wenn Sie bzw. Ihr Arbeitgeber zwischen dem 20. Altersjahr und dem Rentenalter ununterbrochen AHV-Beiträge einbezahlt haben.

Die Maximalrente darf von Gesetzes wegen nicht mehr als doppelt so hoch sein wie die Mindestrente.

Was gilt für Ehepaare?

Für Ehepaare gilt folgende Regel: Das Einkommen der beiden Ehegatten wird zusammengezählt. Dann wird es je zur Hälfte den beiden Ehegatten angerechnet.

Diese Einkommensteilung wird vorgenommen:

  • wenn beide Ehegatten AHV- oder IV-rentenberechtigt sind;
  • wenn eine verwitwete Person Anspruch auf eine Altersrente hat;
  • bei Auflösung der Ehe durch Scheidung.

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 Prozent der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.

Muss ich bis zum AHV-Alter warten?

Das Rentenalter beginnt in der Schweiz bei Männern am 65. Geburtstag, bei Frauen am 64. In der AHV kann die Rente um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden. In der beruflichen Vorsorge ist es möglich, sich vorzeitig (frühestens ab dem 58. Altersjahr) pensionieren zu lassen. Bei einem vorzeitigen Rentenbezug wird die Rente natürlich reduziert.

Der Bezug der AHV-Altersrente kann um mindestens ein und höchstens um fünf Jahre aufgeschoben werden. Dadurch erhöht sich die Altersrente um einen monatlichen Zuschlag. Auch in der beruflichen Vorsorge ist ein Aufschub möglich. Es gibt zahlreiche Varianten, die sich unterschiedlich auf das Einkommen auswirken. Am besten lassen Sie sich von Ihrer Pensionskasse beraten.

Was können Sie erwarten?

Sie können selber online eine Schätzung Ihrer künftigen Altersrente vornehmen. Oder Sie können bei Ihrer Ausgleichskasse eine kostenlose Schätzung anfordern. In beiden Fällen handelt es sich um eine vorläufige Berechnung. Verbindlich berechnet werden kann eine Altersrente erst bei Erreichen des Rentenalters.

Online Schätzung der Höhe meiner zukünftigen Altersrente

Antrag auf eine Rentenvorausberechnung

2. Säule: Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch. Sie beginnt mit dem Eintritt ins Erwerbsleben, frühestens ab dem 17. Geburtstag. Dies, wenn das Einkommen mindestens 21'330 Franken beträgt. Beitragspflichtig sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen.

Die Rente hängt von den Beiträgen ab, die im Verlauf des Erwerbslebens einbezahlt wurden. Dazu kommen die Regeln der jeweiligen Pensionskasse. Alle Beiträge zusammen bilden das Altersguthaben. Es kann als Rente oder teilweise Kapital bezogen werden.

Die Rente wird mit dem "Umwandlungssatz" berechnet. Die Mindesthöhe dieses Satzes ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt derzeit 6,8 Prozent (für Männer und Frauen im ordentlichen AHV-Rentenalter).

Ein Beispiel

Annahme: Sie haben im Laufe Ihrer Erwerbstätigkeit ein Altersguthaben von 400'000 Franken erworben. Der Umwandlungssatz beträgt 6,8 Prozent. Ihre lebenslange Pension beträgt 27'200 Franken pro Jahr oder 2'267 Franken pro Monat.

3. Säule: Private Vorsorge

Die 3. Säule sind die privaten Ersparnisse im Hinblick auf das Alter. Einzahlungen in die 3. Säule sind zum Teil steuerbegünstigt. Die 3. Säule ist freiwillig.