Zürich

Neue Lärmgebühren am Flughafen Zürich

(Bildquelle: Roman Bächi (CC BY-NC-ND 2.0))

Am Flughafen Zürich gelten ab Mitte September 2019 neue Lärmgebühren für die Tagesrand- und Nachtstunden. Sie sollen eine effizientere Abwicklung des Verkehrs am Abend und damit weniger Flüge nach 23.00 Uhr bewirken.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Antrag der Flughafen Zürich AG für höhere Lärmgebühren in den Tagesrand- und Nachtstunden genehmigt. Ziel der neuen Regelung ist es, Fluggesellschaften zu einer möglichst zurückhaltenden Planung von Flugverbindungen in den sensiblen Zeiten zu motivieren sowie gleichzeitig möglichst lärmgünstige Flugzeuge einzusetzen. Die höheren Lärmgebühren treten Mitte September 2019 in Kraft.

Um den Drehkreuzbetrieb in Zürich nicht zu gefährden, werden hubrelevante Fluggesellschaften für Flüge mit Start- oder Landezeit zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr sowie zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr von der Erhöhung der Tagesrand- und Nachtzuschläge entlastet. Keine Entlastung erfolgt hingegen für Flüge zwischen 23.00 und 06.00 Uhr. Flüge mit einer Ausnahmebewilligung in der Nachtflugsperrzeit von 23.30 bis 06.00 Uhr werden je nach Flugzeugtyp mit Zuschlägen zwischen 800 Franken für die Lärmklasse 5 und 18'000 Franken für die Lärmklasse 1 belastet.

Bestandteil des Lärmgebührenmodells am Flughafen Zürich ist die Einteilung der verschiedenen Flugzeugtypen in fünf Lärmklassen. Flugzeuge, die in der gebührenfreien Lärmklasse 5 eingeteilt sind, bezahlen in den sensiblen Zeiten zwischen 21.00 und 07.00 Uhr ebenfalls einen Zuschlag.

Weitere Informationen zum Lärmgebührenmodell finden sich auf der Website des Flughafens Zürich.

Beispiele für die höheren Lärmgebühren

– Der Start einer verspäteten Boeing B777-300ER (Lärmklasse 2) zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft nebst den ordentlichen Lärmgebühren von 400 Franken einen Nachtzuschlag von 800 Franken zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag 3'000 Franken. Flüge nach 23.00 Uhr werden von dieser Erhöhung um 2'200 Franken in keinem Fall entlastet.

– Der Start einer Boeing B777-300ER (Lärmklasse 2) zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft einen Nachtzuschlag von 400 Franken zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag 1'500 Franken. Wird die Fluggesellschaft als relevant für den Drehkreuzbetrieb eingestuft, so wird die Differenz von 1'100 Franken im Folgejahr rückvergütet.

  • Der Start eines Airbus A320 (Lärmklasse 4) zwischen 22.30 Uhr und 23.00 Uhr hatte bisher für die Fluggesellschaft einen Nachzuschlag von 100 Franken zur Folge. Neu beträgt dieser Nachtzuschlag CHF 400. Wird die Fluggesellschaft als relevant für den Drehkreuzbetrieb eingestuft, so wird die Differenz von 300 Franken im Folgejahr rückvergütet.