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Minderjährige vor besonders süchtig machenden Games schützen

(Bildquelle: superanton (CC0))

Gewisse Games machen schneller süchtig als andere. Der Zugang zu diesen Videospielen muss eingeschränkt und kontrolliert werden. Dies ist die Hauptforderung des Fachverbands Sucht in seiner Stellungnahme zum Vorentwurf des Gesetzes über den Jugendschutz in Film und Videospielen. Der Fachverband Sucht hat seine Vernehmlassungsantwort diese Woche eingereicht.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung am 15. März eröffnet. Mit dem neuen Gesetz möchte er Minderjährige vor Medieninhalten schützen, die "ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können". Der Fachverband Sucht unterstützt dieses Anliegen. Er befürwortet auch die vorgesehene Einführung von Testkäufen. In der Tabak- und Alkoholprävention haben sich Testkäufe bewährt.

Nicht einverstanden ist der Fachverband Sucht mit dem starken Fokus der Vorlage auf die Art und Weise, wie die Regelung geschehen soll. "Das vorgeschlagene Ko-Regulierungsverfahren mittels von der Wirtschaft gegründeter Jugendschutzorganisationen ist umständlich und wenig transparent", sagt dazu Manuel Herrmann, stellvertretender Generalsekretär des Fachverbands Sucht.

Vor dem Hintergrund der Selbstregulierung wiegt umso schwerer, dass im Gesetz kein Wort darüber verloren wird, welche spezifischen Inhalte Jugendliche in ihrer Entwicklung stören können. Neben Gewalt- oder Sexdarstellungen – diese werden immerhin im erläuternden Bericht erwähnt –, sollten Videospiele auch gemäss ihren suchtfördernden Faktoren eingestuft werden. So argumentiert der Fachverband Sucht in seiner Vernehmlassungsantwort.

Suchtfördernde Faktoren identifizieren

Eine 2017 veröffentlichte Expertise im Auftrag der Drogenbeauftragten der Deutschen Bundesregierung identifiziert suchtfördernde Faktoren in Games. "Es ist möglich, speziell suchtfördernde Faktoren in Games zu identifizieren. Es ist darum zentral, dies im Gesetz explizit zu erwähnen, um Jugendliche vor besonders süchtig machenden Spielen zu schützen", sagt Manuel Herrmann.

Die Vernehmlassungsfrist zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) endet am 24. Juni 2019.