Fribourg

Kanton Freiburg - Schulen und Coronavrius - Was ändert sich?

Schulaktivitäten werden beibehalten.
Schulaktivitäten werden beibehalten. (Bildquelle: Kanton Fribourg)

Im Allgemeinen läuft an allen Schulen des Kantons Freiburg der Unterricht unverändert weiter, ebenso finden die Schulausflüge, die Skilager oder auch die Aufnahmeprüfungen statt. Denn gemäss den Gesundheitsbehörden sind derzeit für die Schulen keine besonderen Massnahmen erforderlich, da die Kinder und Jugendlichen nicht als besonders gefährdete Gruppe (Risikogruppe) eingestuft werden. So werden auch die schulischen Aktivitäten weiterhin wie gewohnt durchgeführt, ausser dass dabei die empfohlenen Hygienemassnahmen beachtet werden.

Die Situation in Bezug auf das Coronavirus Covid-19 ändert sich täglich und viele Informationen werden über die Medien und die sozialen Netzwerke weitergegeben. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht aus den derzeit verfügbaren Daten hervor, dass Kinder nur in sehr begrenztem Masse krank werden und nicht die treibende Kraft hinter der Epidemie sind. Im Gegensatz zu Italien sind die Schweizer Gesundheitsbehörden der Meinung, dass Schulschliessungen vermieden werden sollten, da sie zu einer verstärkten Vermischung der Generationen führen würden, denn die Kinder werden oft von ihren Grosseltern betreut.

Die Freiburger Schulen und die Lehrpersonen wurden in einem von der GSD in Zusammenarbeit mit der EKSD verfassten Schreiben über die empfohlenen Hygienemassnahmen informiert; es sind dies dieselben wie bei der saisonalen Grippe. Die Lehrpersonen beobachten die Schülerinnen und Schüler aufmerksam und kennen die vom BAG vorgesehenen Verdachtskriterien (namentlich Fieber, Husten, Atembeschwerden).

Da Personen, die Symptome zeigen (Husten und Fieber und/oder Kontakt mit einer erkrankten Person), nicht mehr systematisch auf den Coronavirus COVID 19 getestet oder unter Quarantäne gestellt werden, folgen die Schuldirektionen den Empfehlungen der Hotline des Freiburger Spitals HFR oder der behandelnden Ärztinnen oder Ärzte. Sie beurteilen, ob das asymptomatische Kind, das mit einer erkrankten Person Kontakt hatte, zur Schule geht oder ob es zu Hause bleibt und wenn ja, während wie vieler Tage (in der Regel 5 Tage). Im Allgemeinen bleibt ein Kind mit Fieber und Husten zu Hause, ein beschwerdefreies Kind geht zur Schule.

Die regulären schulischen Aktivitäten werden weiterhin durchgeführt

Nehmen mehr als 150 Schüle­rinnen und Schüler an einer solchen Aktivitäten teil, müssen Vorkehrungen getroffen werden, wie sie in der Richtlinie des Staatsrats vom 6. März 2020 zu den Kriterien, die für die Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen im Kanton Freiburg gelten, sinngemäss empfohlen werden. Die Schuldirektionen überlegen sich derzeit Strategien, etwa die Aufteilung in mehrere kleinere Gruppen oder auch die Wahl von grösseren Räumen für bestimmte Aktivitäten. Die empfohlenen Hygiene­massnahmen werden jeweils zu Beginn der Aktivität oder Veranstaltung in Erinnerung gerufen.

Das Schulzimmer wird nicht als problematischer Ort erachtet.

Beim Sportunterricht müssen keine besonderen Vorsichtsmassnahmen getroffen werden; er wird wie gewohnt durchgeführt. Die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel oder Schulbussen stellen keine besonderen Probleme dar. Bei Auslandreisen stützt sich die EKSD auf die Vorschriften des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und empfiehlt den Schuldirektionen, zusammen mit den betreffenden Lehrpersonen, die Vor- und Nachteile einer solchen Reise unter Berücksichtigung des Zielorts und der geplanten Reisedaten abzuwägen. Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern ihr Einverständnis für eine solche Auslandreise erteilen müssen, besteht keine Teilnahmepflicht.