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Etliche Velofahrer sind abends ohne Licht unterwegs

(Bildquelle: TCS)

Die korrekte Velobeleuchtung spielt bei der Verhütung von Unfällen eine zentrale Rolle. Eine Stichprobenerhebung in den neun grössten Schweizer Städten hat gezeigt, dass beim richtigen Einsatz von Velolichtern noch grosser Handlungsbedarf besteht. Über 20 Prozent der Velofahrerinnen und Velofahrer waren abends ohne Licht unterwegs und gefährden damit sich und andere Verkehrsteilnehmer. In der Stadt Genf waren sogar über 50 Prozent der Velofahrer ohne Licht unterwegs. Mit dieser Erhebung will der TCS im Rahmen des "Tags des Lichts" ein Zeichen setzen und zur Sensibilisierung dieses wichtigen Themas beitragen.

Von den in der Stichprobe erfassten Velos waren zwar knapp 80 Prozent ordnungsgemäss mit Vorder- und Rücklicht ausgerüstet. Mitunter war die Beleuchtung jedoch mangelhaft. Die Resultate in den verschiedenen Schweizer Städten waren sehr unterschiedlich. Spitzenreiter war die Stadt Aarau, wo 100 Prozent der geprüften Velos mit richtiger Beleuchtung unterwegs waren. Schlusslicht bildete die Stadt Genf, wo lediglich knapp die Hälfte der geprüften Fahrräder mit ordnungsgemässem Licht unterwegs waren.

"Velofahrende ohne Licht setzen nicht nur die eigene Sicherheit aufs Spiel. Wer ohne Licht unterwegs ist gefährdet auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Mangelnde Sichtbarkeit ist eine häufige Unfallursache. Mit wenig Aufwand könnten viele dieser Unfälle vermieden werden", so Helmut Gierer, Verkehrssicherheitsexperte des TCS.

In der Dämmerung und in der Nacht ist das Unfallrisiko dreimal höher als am Tag. Kommen Regen, Schnee oder Gegenlicht dazu, ist das Unfallrisiko sogar bis zu zehnmal höher. Korrektes Licht ist deshalb gleich in zweifacher Hinsicht wichtig: es erhöht die Sicherheit der Velofahrerinnen und Velofahrer, weil diese Gefahren selber besser erkennen können und gleichzeitig werden sie von anderen Verkehrsteilnehmern früher und besser wahrgenommen.

Vorschriften in der Schweiz

Bezüglich Velolicht bestehen klare Vorschriften: Das Vorderlicht muss weiss sein, das Rücklicht rot. Beide Fahrradlichter dürfen nicht blinken und müssen aus 100 Metern Distanz sichtbar sein. Grundsätzlich erfüllt fast jedes handelsübliche Fahrradlicht die gesetzlichen Bestimmungen. Trotzdem gibt es für verschiedene Fahrradtypen und Bedürfnisse besser und weniger gut geeignete Lichter (siehe Testbericht TCS (2016)). Wichtig ist in jedem Fall, dass man rundum gut sichtbar ist.

Reflektierende Kleidung ist wichtig

Bei ungünstigen Sichtverhältnissen ist eine Person mit dunkler Kleidung für Autofahrer erst aus 25 Metern Distanz sichtbar. Das ist oft zu spät. Kleider mit reflektierenden oder leuchtenden Elementen sind bereits aus 140 Metern Entfernung wahrnehmbar und lassen den anderen Verkehrsteilnehmern mehr Zeit zu reagieren. Dass sich Leuchtwesten in der Breite aus praktischen und modischen Gründen nicht durchsetzen werden, haben Modeindustrie und Handel erkannt.

Mittlerweile gibt es aber bereits zahlreiche Produkte auf dem Markt, mit welchen sich Sicherheit und Stil durchaus kombinieren lassen. Die Kampagne MADE VISIBLE des Fonds für Verkehrssicherheit will genau diese Entwicklung aktiv fördern und bietet auf ihrer Homepage einen hilfreichen Überblick über bereits erhältliche und alltagstaugliche Lösungen.