COVID-19: Zahl der Infizierten im Land steigt auf 32.730 / Davon 26.242 Personen genesen

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(Symbolbild) (Bildquelle: rep)

Das Coronavirus breitet sich auch in Baden-Württemberg aus. Bisher gibt es im Land 32.730 bestätigte Fälle mit positivem Testergebnis und 1.497 Todesfälle (Stand: 6. Mai 2020, 16.00 Uhr). Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Am Mittwoch (6. Mai) wurden dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg weitere 185 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 32.730 an. Davon sind ungefähr 26.242 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen weiterhin höher als jene der noch Erkrankten.

Verdopplungszeit beträgt 137 Tage Die Verdopplungszeit beträgt momentan 137 Tage. Bei dieser Zahl handelt es sich um die Zeitspanne, in der sich die Fallzahlen in einer Epidemie verdoppeln. Da die COVID-19-Fallzahlen gegenwärtig nicht exponentiell ansteigen, ist diese Zahl nur bedingt aussagekräftig.

Reproduktionszahl liegt bei 0,65 Die Reproduktionszahl wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,65 angegeben (siehe Abbildung 5 im Lagebericht COVID-19 (PDF)). Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.

Das LGA veröffentlicht den Schätzwert der SARS-CoV-2-Genesenen in Baden-Württemberg auf Grundlage eines durch das Robert Koch-Institut in Berlin angepassten neuen Algorithmus. Hierbei werden ab sofort Fälle ohne Angabe des Erkrankungsbeginns anhand des Meldedatums ebenfalls berücksichtigt. Diese Methodik soll zu einer deutlich besseren Abschätzung der tatsächlich Genesenen in Baden-Württemberg führen.

Das Durchschnittsalter der Infizierten beträgt 51 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 106 Jahren. Unter den nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten COVID-19-Fällen war für 2.115 Personen angegeben, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig sind. Zu den Einrichtungen zählen z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste. Der Anteil der Fälle unter Personal in medizinischen Einrichtungen an allen übermittelten Fällen liegt bei mindestens 6,5 %. Da Angaben zur Tätigkeit bei vielen Fällen noch fehlen, liegt der Anteil möglicherweise auch höher. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Anzahl der neu übermittelten Fälle ist rückläufig.

1.497 Todesfälle in Baden-Württemberg Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Esslingen, Heilbronn, Hohenlohekreis, Lörrach, Ortenaukreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall und Zollernalbkreis sowie aus der Stadt Stuttgart insgesamt 15 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.497 an. Unter den Verstorbenen waren 861 Männer und 636 Frauen. Das Alter lag zwischen 34 und 106 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter (siehe Tabellen im Lagebericht COVID-19 (PDF)).

Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.

Wichtiger Hinweis: Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.