Besserer Schutz für Homosexuelle

(Bildquelle: QuinceMedia (CC0))

Die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Personen, Transmenschen oder Menschen mit einer Geschlechtsvariante soll im Strafrecht explizit verboten und der Schutz dieser Personen damit verbessert werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden Vorschlag der zuständigen nationalrätlichen Kommission an seiner Sitzung vom 15. August 2018 zur Kenntnis genommen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat aufgrund der parlamentarischen Initiative 13.407 "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" vorgeschlagen, das Verbot der Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität im Strafgesetzbuch explizit festzuschreiben. Die entsprechenden Artikel im Strafgesetzbuch (Artikel 261bis StGB) und im Militärstrafgesetz (Artikel 171c MStG) sollen demnach um die genannten Kriterien erweitert werden. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung breit unterstützt worden.

Bereits heute sind gewisse Hassreden und -taten gegen homosexuelle und bisexuelle Personen sowie gegen Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante verboten. Geschützt wird insbesondere die persönliche Ehre sowohl durch das Straf- als auch durch das Zivilrecht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das geltende Recht weitgehend Schutz bietet und eine zusätzliche Regelung deshalb nicht vordringlich ist.

Zudem weist er in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die offene Formulierung des Vorschlags der RK-N, namentlich des Begriffs der Geschlechtsidentität, in der Praxis zu schwierigen Anwendungsfragen führen könnte. Die Anwendung wäre mit geringeren Schwierigkeiten verbunden, wenn sich die Vorlage, wie von der Initiative vorgeschlagen, darauf beschränken würde, den entsprechenden Gesetzesartikeln das Kriterium der sexuellen Orientierung hinzuzufügen. Auf das Kriterium der Geschlechtsidentität soll verzichtet werden. Der Bundesrat schlägt eine entsprechende Änderung des parlamentarischen Entwurfs vor.