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Alle Krebsfälle in der Schweiz werden künftig einheitlich erfasst

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Symbolbild (Bildquelle: stux (CC0) - (Symbolbild))

Am 1. Januar 2020 tritt das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) in Kraft. Aus onkologischer Sicht ist das neue Gesetz von grosser Bedeutung: Mit der landesweiten und einheitlichen Erfassung aller Krebserkrankungen kann künftig die Versorgung von Krebsbetroffenen in der Schweiz besser geplant werden. Die Krebsliga Schweiz hat sich über 20 Jahre dafür eingesetzt.

Das neue Krebsregistrierungsgesetz verpflichtet alle Ärzte, Laboratorien, Spitäler und Institutionen des Gesundheitswesens, die Krebs diagnostizieren, die Daten zu diesen Krebserkrankungen an die kantonalen Krebsregister oder das Kinderkrebsregister zu melden. Die Nationale Krebsregistrierungsstelle (NKRS) und das Schweizer Kinderkrebsregister (KiKR) sorgen anschliessend für die nötige Harmonisierung und Standardisierung, analysieren die Daten und erstellen zusammen mit den zuständigen Fachstellen wegweisende Gesundheitsberichterstattungen und Krebsstatistiken.

"Die Krebsregistrierung ist uns als Betroffenenorganisation ein wichtiges Anliegen. Dank diesen Daten können die Ursachen von Krebserkrankungen besser verstanden, Früherkennungsmassnahmen gezielter geplant und überprüft wie auch Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität gezogen werden", sagt Rolf Marti, Leiter Forschung, Innovation und Entwicklung der Krebsliga Schweiz.

Sorgfältiger Umgang mit Daten gewährleistet

Das Krebsregistrierungsgesetz und das Datenschutzgesetz gewährleisten, dass die Daten von Krebsbetroffenen vertraulich behandelt werden. Nur Mitarbeitende der zuständigen Krebsregister, die der Schweigepflicht unterliegen, dürfen die personenbezogenen Angaben bearbeiten und registrieren. Die weitere Auswertung erfolgt mit verschlüsselten Daten.

Die behandelnde ärztliche Fachperson hat zudem die Pflicht, Patientinnen und Patienten über die Krebsregistrierung und die Möglichkeit, der Registrierung zu widersprechen, zu informieren. Zudem haben Patientinnen und Patienten das Recht, vom zuständigen Krebsregister zu erfahren, ob und welche Daten über sie registriert wurden.

Die Nationale Krebsregistrierungsstelle und das Kinderkrebsregister stellen Broschüren für Patientinnen und Patienten bzw. für die gesetzliche Vertretung in 14 Sprachen zur Verfügung. Sie sind ab dem 1. Januar 2020 erhältlich unter: www.nkrs.ch und www.kinderkrebsregister.ch.