Kantone

Zürich - Neues Parkregime für Velos auf der Hardbrücke

(Bildquelle: infoticker)

Die Dienstabteilung Verkehr führt bei den Veloabstellplätzen auf der Hardbrücke einneues Verkehrsregime für Velos ein. Die Neuerung kommt regelmässigen Benutzendenzugute. Mit einer Parkzeitbeschränkung von 48 Stunden wird die Verfügbarkeit derAbstellplätze erhöht. Zudem ist ab 7. Dezember...

Schon seit einigen Jahren ist die Nachfrage nach Veloabstellplätzen auf der Hardbrücke sehr gross. Diese übersteigt nicht selten das Angebot. Die Konsequenz sind übervolle Abstellanlagen sowie entlang dem Brückengeländer oder im Gehweg- und Haltestellenbereich abgestellte Velos. Mit dem Umbau der ÖV-Haltestellen und der Inbetriebnahme der Tramverbindung Hardbrücke hätte sich die Situation nicht verbessert - im Gegenteil. Durch im Aufenthalts-, Ein- und Ausstiegsbereich abgestellte Velos wäre es zu gefährlichen Engstellen und Behinderungen gekommen.

Mit einer Parkzeitbeschränkung von maximal 48 Stunden in den Velo-Abstellanlagen auf der Hardbrücke und einem Parkverbot auf den Fusswegen entlang der Brücke und im Haltestellenbereich wird eine Verbesserung der Situation erreicht. Einerseits wird dank dieser Massnahme die Fluktuationsrate der abgestellten Velos erhöht. Die begehrten Plätze sind denjenigen Personen vorbehalten, die das Velo regelmässig nutzen.

Veloabstellplätze und insbesondere deren Verfügbarkeit sind ein wichtiges Element der Veloförderung. Andererseits wird der Wildparkierung von Velos, welche zu Gefährdungen und Behinderungen führen könnte, Einhalt geboten. Als Zusatzangebot stehen spätestens im Frühling unter der Brü- cke zusätzliche Abstellmöglichkeiten zur Verfügung. Dort ist eine Parkierung während 30 Tagen erlaubt.

Gute Erfahrungen

Das neue Regime für Velos wird deutlich signalisiert und markiert. Für die Durchsetzung zeichnen sich die Stadtpolizei Zürich sowie Entsorgung- und Recycling Zürich verantwortlich. Es erfolgt ein Monitoring, um die Wirkung zu überprüfen und allfällige notwendige Anpassungen vornehmen zu können. Vorschriftswidrig abgestellte Velos werden abtransportiert.

In anderen Städten wie Luzern oder Winterthur, die ebenfalls Parkzeitbeschränkungen kennen, wurden gute Erfahrungen gemacht. Um den Benutzenden der Velo-Abstellplätze die Änderungen zu kommunizieren, weisen in der Anfangsphase zusätzliche Plakate auf die Neuerungen hin und es werden Flyer an den Velos angebracht.

Artikelfoto: Markus Meier (CC BY-NC-ND 2.0)