Wie werden Occasionsfahrzeuge versichert?

(Bildquelle: infoticker)

Ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft. Beim Antrag für die Auto-Kaskoversicherung habe ich gesehen, dass hier der ursprüngliche Neupreis des Autos aufgeführt wurde, obschon es heute weniger wert ist. Bezahle ich da nicht zu viel Prämie?

Die Versicherungsgesellschaften sind in der Gestaltung ihrer Versicherungsprodukte für Motorfahrzeuge grundsätzlich frei - natürlich unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma).

Daher gibt es auch für Motorfahrzeug-Versicherungen auf dem Markt verschiedene Angebote von Versicherungsgesellschaften, mit unterschiedlich versicherten Gefahren, Leistungen und Prämienmodellen.

In der Regel basiert bei Personenwagen die Prämienberechnung in der Kasko-Versicherung auf dem Neuwert (inkl. 10 Prozent des Zubehörs) des versicherten Fahrzeuges zur Zeit der Herstellung. Der laufend abnehmende Wert des Fahrzeuges ist bei diesem Prämienberechnungsmodell als Mittelwert bereits berücksichtigt.

Anpassung der Prämie

Ein Vorteil dieser seit Jahren als Standard geltenden und bewährten Prämienberechnung liegt darin, dass der Vertrag und die Prämien nicht alljährlich dem effektiven Wert des Fahrzeuges angepasst werden müssen.

Ferner wird so eine allfällige mit dem Fahrzeugwert zusammenhängende Über- oder Unterversicherung vermieden. Einige Gesellschaften gewähren bei gebrauchten Fahrzeugen in der Kasko-Versicherung einen Altersrabatt.

Vergleichen Sie die Versicherungsangebote

Es ist zu beachten, dass in der Kasko-Versicherung bei jeder Fahrzeug-Alterskategorie der grösste Teil der Schadenzahlungen nicht Totalschäden betreffen, sondern als Vergütungen für Reparaturkosten anfallen, die nach Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes in der Regel vollumfänglich übernommen werden.

Der effektive Kasko-Prämienbedarf ist daher hauptsächlich auf die Deckung der Reparaturkosten ausgerichtet, unabhängig davon, welche Merkmale und Parameter zur Prämienberechnung angewendet werden.

Versicherungsnehmer kann sich informieren

Die versicherten Leistungen und Entschädigungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten, so dass sich jeder Versicherungsnehmer im Voraus vergewissern kann, ob seine Versicherungsbedürfnisse abgedeckt sind und die Höhe der effektiv zu bezahlenden Prämie seinen Vorstellungen entspricht.

SVV empfiehlt, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und sich mit dem Versicherungsberater abzusprechen. Falls Sie sich auf das Gespräch mit dem Fachmann vorbereiten möchten, steht Ihnen die kostenlose Broschüre "Gut informiert - besser versichert" des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV zur Verfügung http://www.svv.ch/9438