Wichtiger Schritt für die Wasserkraft im Kanton Uri - die Energiestrategie 2050

Der Regierungsrat gelangt mit einem Schreiben an Bundespräsidentin Doris Leuthard. Anlass dazu bilden die bevorstehende Volksabstimmung über das neue Energiegesetz und die aktuellen Beratungen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats. Tragende Säule der zur Diskussion stehenden Energiestrategie 2050 ist die Wasserkraft. Uri als Wasserschlosskanton ist von der Vorlage wesentlich betroffen.

Der Regierungsrat unterstützt das neue Energiegesetz und das darin enthaltene Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050. Es stellt für die Wasserkraft einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Es ist jedoch offensichtlich, dass die Massnahmen nicht ausreichen, um die Schweizer Grosswasserkraft mit gleichlangen Spiessen auszustatten.

Grundversorgungsprämie gefordert

Die Regierung fordert deshalb als ergänzende Massnahme die rasche Einführung einer zeitlich befristeten Grundversorgungsprämie für erneuerbare Energien, welche von den Verteilnetzbetreibern bei den Endverbrauchern erhoben und in einen Ausgleichsfonds einbezahlt werden soll. Mit dieser Grundversorgungsprämie für erneuerbare Energie würde ein Ausgleichsmechanismus zwischen Endverbrauchern und Kraftwerken entstehen mit dem Zweck, die Wasserkraft zusammen mit den übrigen erneuerbaren Energien zu stärken und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz nach dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernkraft zu leisten.

Der von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats kürzlich getroffene Entscheid, die Grundversorgung mit Strom künftig verbindlich über die Wasserkraft sicherzustellen und die Gestaltung der Stromtarife weiter vertiefen zu wollen, zielt in die von den Gebirgskantonen bevorzugte Richtung. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) und die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) unterstützen den von der UREK des Nationalrats eingeschlagenen Weg mit Nachdruck.

Herausforderungen nicht tragbar

Der Regierungsrat betont gegenüber Frau Bundespräsidentin Leuthard erneut, dass der Kanton Uri und seine Gemeinden im Verbund mit den übrigen Wasserschlosskantonen ausserstande sind, die Herausforderungen der Wasserkraft über die per 2020 neu zu definierende Wasserzinsregelung einseitig zu ihrem Nachteil zu tragen. Sie bringt die Erwartung an den Bund zum Ausdruck, dass die Herausforderungen der Wasserkraft und der damit zusammenhängenden Versorgungssicherheit im Sinn der nationalstaatlichen Kohäsion solidarisch angegangen werden.

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