Warmer Jahresbeginn - wird 2016 ein Zeckenjahr?

(Bildquelle: infoticker)

Die Zeckensaison hat dieses Jahr früh begonnen - kein Wunder bei den Temperaturen zu Jahresbeginn; Zecken werden bei Temperaturen ab etwa 7 Grad aktiv.

Pro Jahr registrieren die Suva und die weiteren UVG-Versicherer gut 9'700 Unfälle mit Zecken. Diese gelten versicherungsrechtlich als Unfälle. Davon betreffen rund 5'500 Unfälle die Männer. Insgesamt verursachen Zeckenunfälle jährlich Kosten von rund 7,7 Millionen Franken.

Der überwiegende Teil von 4'400 Zeckenunfällen passiert in der Freizeit, etwa beim Spazieren oder auf Reisen. Etwa 1'100 Unfälle werden zu Hause oder bei Gartenarbeiten registriert, 330 beim Joggen und 700 bei übrigen Sport- und Spielarten wie Reiten, Biken im Gelände sowie bei der Jagd. Zeckenunfälle während der Arbeit sind insgesamt selten; gewisse Berufsgruppen, wie etwa Forstwarte, haben aber ein stark erhöhtes Risiko.

Obwohl ein hundertprozentiger Schutz gegen zeckenübertragene Krankheiten nicht möglich ist, kann das Risiko eines Zeckenstiches schon mit einfachen Verhaltensweisen vermindert werden:

  • Im Wald, in Gärten und an Wegrändern Gestrüpp und Unterholz meiden, um keine Zecken abzustreifen.
  • Geschlossene Kleidung von heller Farbe tragen (so können Zecken entdeckt und entfernt werden, bevor sie auf die Haut gelangen).
  • Zeckenschutzmittel für Haut und Kleider benutzen.
  • Nach Aufenthalt im Wald oder im Garten Körper nach Zecken absuchen.
  • Falls eine Zecke gefunden wird: So schnell wie möglich entfernen (am besten mit einer spitzen Pinzette oder einer speziellen Zeckenzange).


Was ist eine Zecke?



Unfall oder Krankheit - wer bezahlt bei einem Zeckenstich?

Das Gesetz umschreibt den Unfallbegriff als plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper. Ein Zeckenbiss erfüllt die verlangten Kriterien und wird deshalb von den Unfallversicherern als Unfall eingestuft (Hautverletzung mit Infektionsrisiko).

Die Kosten werden somit durch den Unfallversicherer getragen. Dies gilt auch bezüglich allfälliger, in Einzelfällen möglicherweise auftretender Spätfolgen, sofern zwischen den eingetretenen Gesundheitsstörungen und dem Zeckenbiss ein überwiegend wahrscheinlicher Kausalzusammenhang bewiesen ist.