Volkswagen startet Rückruf des ersten Golf-Modells

(Bildquelle: infoticker)

Die Marke Volkswagen PW startet die Umrüstung betroffener Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 189. Das erste Modell, für das Kunden kurzfristig einen Service-Termin vereinbaren können, ist der Golf TDI Blue Motion Technology (BMT) mit 2,0l-Motor. In der Schweiz werden rund 220 Fahrzeuge des betroffenen...

Oberste Priorität bei der Entwicklung der technischen Massnahmen haben kundenfreundliche Lösungen. Daher werden die betroffenen Fahrzeugmodelle in mehrere Gruppen gestaffelt in die Werkstätten gerufen, um eine effiziente Durchführung der Umrüstaktionen zu gewährleisten. Nach Prüfung und Bestätigung durch das KBA wurden bereits alle betroffenen Kunden angeschrieben und über die Rückrufmassnahme informiert. In einem weiteren Schreiben werden die Fahrzeughalter zu einem späteren Zeitpunkt gebeten, mit einem Volkswagen Partnerbetrieb nach Wahl einen Werkstatt-Termin zu vereinbaren. Dieses Schreiben wird in Kürze allen Haltern betroffener Golf 2,0l TDI BMT zugesandt.

In enger Abstimmung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt ist es das Ziel von Volkswagen, dass die technische Lösung keine Veränderung der Verbrauchswerte, der Leistungsdaten und Geräuschemissionen bei den betroffenen Fahrzeugen herbeiführt. Das KBA hat für den Golf 2,0l TDI BMT bestätigt, dass dieses Ziel vollumfänglich erreicht worden ist.

Technische Massnahmen: Keine Kosten für die VW-Kunden

Volkswagen arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der technischen Lösungen und wird alle von der NOx-Thematik betroffenen Fahrzeuge nachbessern. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. In Europa und damit auch der Schweiz macht Volkswagen dabei vom gesetzlichen Nachbesserungsrecht als Hersteller Gebrauch. Den Volkswagen-Kunden werden bei der Durchführung der technischen Massnahmen keine Kosten entstehen. Ausserdem wird im Rahmen des Rückrufprozesses allen Kunden eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität angeboten.

Darüber hinaus sind die betroffenen Fahrzeuge technisch sicher und fahrbereit. Sie können bis zu einer Umrüstung uneingeschränkt im Strassenverkehr genutzt werden. Die Umsetzung der erforderlichen technischen Massnahmen erfolgt europaweit nach einem mit dem Kraftfahrt-Bundesamt abgestimmten Zeit- und Massnahmenplan.