VCS übergibt Petition gegen Lärm

(Bildquelle: infoticker)

Mit einer Aktion vor dem Haus der Kantone in Bern hat der VCS Verkehrs-Club der Schweiz seine Petition gegen Strassenlärm übergeben. Im Haus ist die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, sodass die Direktoren die Forderungen direkt in ihre Kantonsregierung tragen sollen.

Die Kantone haben am Internationalen Tag gegen den Lärm, dem 25. April, symbolisch dicke Post erhalten: etliche Kisten mit knapp 9'000 Unterschriften, gesammelt in gut zwei Monaten. Die VCS-Petition fordert Bund und Kantone umgehend zum Handeln auf, denn seit Ende März sind Strassen mit Lärm über dem für die Anwohnerschaft gesundheitsschädlichen Ausmass illegal.

Berichte fehlen

Die Behörden haben nicht nur über 30 Jahre lang die Sanierung versäumt. Sie können aufgrund fehlender Daten nur punktuell über den Stand der Arbeiten informieren. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) müsste gemäss der Lärmschutzverordnung von den Kantonen jährlich Zahlen zum Stand der Umsetzung einfordern und veröffentlichen. "Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Der Bund ist seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen", kritisierte VCS-Vizepräsiedentin Lisa Mazzone bei der Petitionsübergabe.

Eine Umfrage des VCS bei den Kantonen brachte grosse Unterschiede zutage. Einzelne Kantone verfügen über keine Daten. Rund die Hälfte hat angegeben, wie viele Kilometer lärmsaniert sind bzw. noch nicht und zu welchen Kosten.

Weiter geht aus den Antworten von 14 Kantonen hervor, dass noch über 608'000 Menschen von Strassenlärm betroffen sind. In der Schweiz sind es laut BAFU rund 1,6 Millionen Menschen, die Strassenlärm über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert ertragen. Lärm ist nicht nur lästig, er macht krank, Schlafstörungen und Stress sind die häufigsten Folgen.

Geschwindigkeitsreduktionen

Bisherige Massnahmen greifen nur teilweise. Schallschutzfenster zum Beispiel schützen zwar drinnen vor Lärm, tragen aber nicht zur Lärmreduktion an vor Ort bei. Weit wirksamer und günstiger sind Geschwindigkeitsreduktionen, je nach örtlichen Gegebenheiten von 50 auf 30 oder von 80 auf 50 Stundenkilometer. Allein dies senkt den Lärm erheblich und erhöht darüber hinaus die Verkehrssicherheit.

Kürzlich hat das Bundesgericht mehrere Tempo 30-Verordnungen als Lärmschutz-Massnahmen gestützt. So kann Zürich in mehreren Stadtkreisen Tempo-30-Strecken einführen, Basel-Stadt eine in der Sevogelstrasse, Luzern kann Tempo-30-Abschnitte auf Kantonsstrassen einführen und die Stadt Zug Versuche starten.

Für den VCS steht fest: Andere Orte sollen sich ein Beispiel nehmen und endlich ihrer Verpflichtung zu Lärmschutz nachkommen. Ansonsten riskieren Städte und Gemeinden, teurere Entschädigung zahlen zu müssen.

Artikelfoto: Falk Lademann (CC BY 2.0)