Umschulungen - Voraussetzung und Finanzierung

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Nicht mehr vermittelbar? Schwindende Jobaussichten sind ebenso ein Grund für eine Umschulung wie gesundheitliche Gründe. Wer in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, muss sich neu ausrichten. Der Staat hilft dabei.

Umschulungen - eine Lösung zur Bewältigung anstehender beruflicher Probleme

Eine immer älter werdende Bevölkerung führt nach Meinung vieler Experten zur Anhebung des Pensionsantrittsalters. Nur so können die steigenden Ausgaben für Altersrenten gestemmt werden. Ausserdem bleiben dadurch den Unternehmen Arbeitnehmer mit wertvoller Berufserfahrung erhalten. Doch nicht jeder wird in Zukunft in seinem Job noch eine Stelle finden und Gewerkschaften und Mediziner melden sich in dieser Situation mit einigen Bedenken zu Wort.

Mit Umschulung auf die kommenden Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereiten

Es ist klar, dass mit zunehmendem Alter körperlich anstrengende Arbeiten nicht mehr zumutbar sind. Auch Personen mit einer Ausbildung, die durch Digitalisierung im Speziellen und technische Entwicklung im Allgemeinen verdrängt wird, haben es auf dem Arbeitsmarkt immer schwerer. Doch wie soll man künftig länger arbeiten, wenn man auf dem Arbeitsmarkt keine Chancen mehr bekommt? Eine Umschulung bietet vielen Betroffenen eine Lösung.

Was genau ist eine Umschulung?

Eine Umschulung ist eine Aus- oder Weiterbildung mit dem Zweck, in einem anderen als dem vorher ausgeübten oder erlernten Beruf seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Das Unterscheidet die Umschulung von der Ausbildung im eigentlichen Sinn, die den Einstieg in das Berufsleben ebnet und in der Regel um die drei Jahre dauert. Für die Erstausbildung in einem Unternehmen ist eine Ausbildungsentschädigung vorgesehen, die der auszubildende Betrieb bezahlt.

Umschulungen kürzer als Erstausbildungen

Bei einer Weiterbildung ist die Dauer der Ausbildung kürzer und dauert ca. zwei Jahren, in der Regel ein Jahr wenige als im Ausbildungsberufes. Ermöglicht wird diese Verkürzung dadurch, dass die Auszubildenden bereits über umfangreiche Kenntnisse verfügen, die für den neuen Beruf angerechnet werden können. Besonders wertvoll sind latent erworbenes Wissen über betriebliche Abläufe und soziale Kompetenzen. Eine Entschädigung ist für die Umschulung jedoch nicht vorgesehen. Wer aber die Voraussetzungen erfüllt, bekommt staatliche Hilfe.

Umschulung - Voraussetzungen und Arten

Damit eine Umschulung Chancen auf finanzielle Unterstützung hat, muss der neue Beruf allgemein anerkannt sein. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann der Umschüler anschliessend auf dem Jobmarkt vermittelt werden. Eine weitere Bedingung besteht darin, dass bereits eine Ausbildung vorhanden ist. Ausserdem müssen Interessenten plausible Gründe für eine Umschulung vorbringen.

Wer eine Umschulung durchläuft, macht dies auf unterschiedliche Arten. Wie die Durchführung konkret aussieht, steht in engen Zusammenhang mit dem gewählten Beruf. Grundsätzlich stehen diese drei Umschulungsvarianten zur Verfügung:

• Betriebliche duale Umschulung - sie ist gleichzusetzen mit einer Berufslehre und erfolgt ebenfalls in einem Betrieb.

• Schulische Umschulung - sie ist eine rein theoretische arbeitspolitische Maßnahme und muss durch ein Praktikum ergänzt werden.

• Überbetriebliche Umschulung - hier wird die theoretische Ausbildung von privaten Bildungsträger übernommen. Die Praktika werden in eigenen Werkstätten oder in Partnerbetrieben abgehalten.

Finanzierung - staatliche Hilfe macht es möglich

Wegen des hohen wirtschaftlichen Interesses an Umschulungen haben Interessenten gute Chancen auf finanzielle Unterstützung. Zentrale Anlaufstelle für finanzielle Förderungen ist das Arbeitslosenamt. Ein wichtigstes arbeitsmarktpolitisches Instrument ist z. B. der Bildungsgutschein. Neben den Kosten für Kurs und Lehrmaterial werden auch Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung und Kinderbetreuung teilweise oder ganz erstattet.

Übernimmt die IV bei Krankheit die Kosten einer Umschulung?

Eine Umschulung, welche aus gesundheitlichen Gründen in Erwägung gezogen wird, weil die bisherige berufliche Tätigkeit nur noch in geringem Masse oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann, wird unter Umständen von der IV, der Invaliditätsversicherung, finanziert. Jeder Antrag auf Umschulung wird dabei von der IV eingehend geprüft.

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