Um das Rudel zu regulieren: Wallis will Jungwolf abschiessen

(Bildquelle: infoticker)

Derzeit streift in der Walliser Augustbordregion ein Wolfsrudel mit mindestens drei Jungwölfen umher. Weil zugleich 17 Nutztiere gerissen wurden, will der Kanton das Rudel um ein Jungtier verringern. Der Entscheid liegt beim Bund.

Die Voraussetzungen für einen Regulierungsantrag beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind jedenfalls erfüllt, teilt der Kanton Wallis am Mittwoch mit. Der Antrag sei demnach möglich, wenn innerhalb von vier Monaten mindestens 15 Nutztiere in geschützten Lagen im Streifgebiet eines Wolfsrudels gerissen werden.

Bislang konnte der Kanton Wallis alleine über Einzelabschüsse entscheiden, sagte Peter Scheibler, Chef der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, auf Anfrage der Nachrichtenagentur "sda". Angesichts des Rudels sei das nicht mehr möglich.

Der Kanton wolle das Rudel nicht allzu schnell anwachsen lassen, sodass die Schäden nicht zu gross würden, hielt Scheibler fest. So betreffe der Antrag die Jungtiere. Laut der Jagdverordnung könne maximal die Hälfte der Jungtiere innerhalb der Regulierungszeit abgeschossen werden.

Er glaub, dass gemäss Verordnung ein Tier geschossen werden könne, so Scheibler. Falls sich jedoch herausstellen sollte, dass es sich im Wallis um vier Jungwölfe handle, könnten maximal zwei Tiere geschossen werden.

Der Wallis erwarte die Antwort des BAFU bis Ende diesen Jahres. Die Bewilligung für die Regulation des Nachwuchs muss bis Ende des Jahres erteilt werden. Danach könnte bis Ende März die Regulation erfolgen.

Bislang wurde in der Schweiz eine Abschusserlaubnis für ein Wolfsrudel gegeben, 2015 für das Rudel im Calanda-Massiv im Kanton Graubünden. Der Kanton Graubünden erteilte die Bewilligung kurz vor Weihnachten 2015 mit Zustimmung des Bundes.

Da das Rudel allerdings wegen des milden Winters eher selten in Siedlungsnähe auftauchten, konnte kein Wolf geschossen werden. Die Abschusserlaubnis war nachträglich vom Bündner Verwaltungsgericht als nicht verhältnismässig erachtet und aufgehoben worden. 

Das Gericht hiess damit den Hauptpunkt einer Beschwerde der Umweltorganisation WWF gut. Die Bündner Abschussbewilligung war mit einem problematischen Verhalten des Wolfsrudels begründet worden. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, das zuvor mildere Massnahmen wie Vergrämungsaktionen hätten versucht werden müssen.