Teilrevidiertes Alkoholgesetz tritt per 1. Januar 2018 in Kraft

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2017 die Revision der Alkoholverordnung (AlkV) verabschiedet. Sie tritt zusammen mit dem im Herbst 2016 revidierten Alkoholgesetz (AlkG) per 1. Januar 2018 in Kraft. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wechselt die Vollzugszuständigkeit von der...

Nach der Abschreibung der Totalrevision des AlkG Ende 2015 haben die eidgenössischen Räte im Herbst 2016 die Teilrevision angenommen. Der Bundesrat hat jetzt die dazugehörende Alkoholverordnung angepasst. Zudem hat er die Teilinkraftsetzungs-verordnung zu den Änderungen vom 30. September 2016 des AlkG und die Verordnung über die Übernahme gebrannter Wasser durch die Alkoholverwaltung verabschiedet.

Die Bestimmungen der revidierten Alkoholgesetzgebung treten mit wenigen Ausnahmen am 1. Januar 2018 in Kraft und führen unter anderem zu folgenden Neuerungen:

  • Spirituosenproduktion: Einführung der elektronischen Selbstdeklaration, neue pauschale Abrechnung von Fehlmengen, Reduktion der Sicherheitsleistungen für Steuerlager, Abschaffung der Verschlusslager, Beschränkung der Alkoholbuchhaltungspflicht auf Gewerbeproduzenten und Steuerlager
  • Spirituosenimport: Verzicht auf die Nachetikettierungsvorschriften (die Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung gelten weiterhin)
  • Spirituosenhandel: Verzicht auf die Bewilligungspflicht für den Grosshandel sowie auf die alkoholhandelsrechtlichen Etikettierungsvorschriften
  • Ethanol: Einführung einer Verwendungsbewilligung für die steuerfreie Lagerung und Verwendung von undenaturiertem Ethanol, Schaffung eines öffentlichen Ethanolregisters, Regelung der Denaturierung durch Unternehmen, Privatisierung des ehemaligen EAV-Profitcenters Alcosuisse (das Verkaufsverfahren läuft), Aufhebung des Ethanoleinfuhrmonopols (voraussichtlich per 1. Januar 2019)
  • Organisation: Wechsel der Vollzugszuständigkeit von der EAV in die EZV per 1. Januar 2018 (formelle Auflösung der EAV nach Abschluss des Privatisierungsverfahrens), Ansiedlung der zuständigen Abteilung Alkohol und Tabak in Delsberg (per 1. März 2018 geplant)

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