Sunrise fordert fairen Wettbewerb von Swisscom

(Bildquelle: infoticker)

Sunrise ist erfreut, dass die längst fällige Bestätigung des Entscheids der Wettbewerbskommission von November 2009 in der ADSL-Untersuchung gegen Swisscom durch das Bundesverwaltungsgericht nun vorliegt. Erneut wurde der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei den Breitbanddiensten durch...

In ihrem Urteil von November 2009 kam die Wettbewerbskommission gestützt auf eine Anzeige von Sunrise aus dem Jahre 2003 zu dem Schluss, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich des Breitbandinternetzugangs (ADSL) jahrelang missbraucht hat. Sunrise begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das den Entscheid der Wettbewerbskommission bestätigt und Swisscom mit einer Busse von 186 Millionen Franken belegt.

Die Internetanbieter in der Schweiz sind von einer gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur der historischen Anbieterin Swisscom abhängig, insbesondere für Hochgeschwindigkeitsbreitbandprodukte. Mit überhöhten Preisen (Kosten-Preis-Schere) war die ehemalige Monopolistin in der Lage, den Markt jahrelang zu ihrem Vorteil zu beeinflussen und sich damit einen hohen Marktanteil für Internetdienste zu sichern. Nach Einschätzung der Wettbewerbskommission wurde ein gleicher Netzzugang für alle Marktteilnehmer, der für den Wettbewerb essentiell ist, durch das Verhalten von Swisscom verhindert. Die grundsätzliche Billigung des von der Wettbewerbskommission verhängten Bussgelds durch das Bundesverwaltungsgericht sendet eine klare Botschaft für mehr Wettbewerb.

Die lange Dauer des Verfahrens verzögert jedoch die Korrektur der negativen Folgen, umso mehr als Swisscom angekündigt hat, den Entscheid durch das Bundesgericht prüfen lassen zu wollen. Die ADSL-Preisschere und andere noch anhängige Missbrauchsfälle, wie der Post- und der Sportrechtsfall, zeigen, dass missbräuchliches Verhalten in einem frühen Stadium korrigiert werden muss, um Schäden für Wettbewerb und Konsumenten zu vermeiden. Sunrise erwartet, dass Swisscom und die Schweizerische Eidgenossenschaft als Mehrheitsaktionärin ihre Pflicht anerkennen, für einen fairen Wettbewerb auf dem Schweizer Telekommunikationsmarkt zu sorgen.