Stilllegung & Entsorgung von Kernanlagen: Kostenstudie 2016 liegt vor

Swissnuclear, die Fachgruppe Kernenergie des Verbands swisselectric, hat der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) die Kostenstudie 2016 vorgelegt. Diese wird in den nächsten Monaten durch das Eidgenössische...

Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.

Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in die Fonds bilden Kostenstudien. Die Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV) schreibt vor, dass diese alle fünf Jahre gestützt auf aktuelle technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisiert werden müssen. Die letzte Kostenstudie stammt aus dem Jahr 2011. Die aktuelle Kostenstudie 2016, die von swissnuclear gemäss Vorgaben der SEFV durchgeführt wurde, bildet die Grundlage für die Berechnung der Fondsbeiträge in der Veranlagungsperiode 2017-2021.

Die Kostenstudie wird in den nächsten Monaten überprüft. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüft die sicherheitstechnischen Aspekte. Die eigentliche Kostenstudie wird durch unabhängige Kostenexperten im Auftrag von STENFO überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird gegen Ende 2017 vorliegen. Voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2018 legt das UVEK auf Antrag der Verwaltungskommission die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten fest. Die Verwaltungskommission des STENFO wird danach die definitiven Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 festlegen.