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St. Gallen SG - 56-Jährige bekommt Anzeige wegen Rufschädigung

(Bildquelle: infoticker)

Eine Geschäftsfrau aus St. Gallen SG fühlte sich derart gestört von ihrem Nachbarn, dass sie sein Verhalten bei der KESB meldete.

Zunächst suchte die 56-jährige das Gespräch mit der Vermietung. Sie beschwerte sich über den Lärm, der von ihrem 42-jährigen Nachbarn, der direkt über ihr wohnt, ausgeht.

Da es aber trotz der Beschwerde zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommt, wählt die Dame einen drastischeren Weg. Am 4. April 2016 reichte sie schriftlich eine schriftliche Gefährdenmeldung bei der KESB ein, in der sie ihren Nachbarn als "zwangsgestört" bezeichnet. Sein nächtliches "Herumstampfen" sei gewaltvoll und aggressiv. Des Weiteren beschreibt sie ihn als wahrnehmungsgestört, geistig behindert, frauenfeindlich und verwahrlost.

Heftige Anschuldigungen verbreitet

Als wäre diese Form der Verunglimpfung nicht genug, geht die 56-jährige sogar soweit, dass sie ihrem Nachbarn sogar nachsagt, er habe Kinder für eine Stunde in seine Wohnung genommen und diese angeschrien. Auch von psychischen Probleme und der Einnahme von Psychopharmaka war die Rede.

Als der 42-jährige Nachbar etwa zwei Monate später von der KESB vorgeladen wird und Akteneinsicht erhält, zögert er nicht und erstattet Anzeige gegen die Frau. Diese muss sich am kommenden Dienstag in einer Verhandlung vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten. Ihr droht eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30 Franken.

Das Verfahren gegen den 42-jährigen Nachbarn wurde von der KESB eingestellt, da sich die Meldung als unbegründet erwies.

Artikelfoto: cocoparisienne (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)