Schweizer Tierschutz zeigt dem Circus Royal die Rote Karte

(Bildquelle: infoticker)

In diesen Tagen startet der Circus Royal in Weinfelden zur Tournee 2017. Die Show "Im Zeichen des Tigers" verspricht Nervenkitzel mit fünf Raubkatzen. Fast zeitgleich berät der Nationalrat über die Forderung nach Einschränkungen in der Zirkustierhaltung.

Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt die Forderung nach einer Schwarzen Liste in Zirkussen verbotener Tierarten und zeigt dem Circus Royal die Rote Karte für das unwürdige Raubtierspektakel.

Mehr als 30 Länder - darunter viele EU-Mitgliedstaaten - schränken aus Tierschutzgründen die Haltung von Tieren in Zirkussen ein. Die Schweiz hinkt hinterher. Hierzulande dürfen Zirkusse jede beliebige Tierart auf Tournee mitführen und die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen halten. Den Behörden sind die Hände gebunden solange in der Tierschutzgesetzgebung ein Instrument für ein Verbot des Mitführens ungeeigneter Tierarten im Zirkus fehlt. Mit einer Annahme der Motion 15.3296 Chevalley (15.3296 - Motion: Festlegung der in Zirkussen zulässigen Tierarten) könnte das Parlament diese Gesetzeslücke schliessen.

Exotische Menagerie unterwegs

Gemäss geltender Tierschutzverordnung müssen Gehege für Tiere, die regelmässig in einer Manege beschäftigt werden, den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht vollumfänglich entsprechen, sofern die räumlichen Verhältnisse eines Gastspielortes dies nicht zulassen. Um mehr als 30 Prozent dürfen Gehege die Mindestflächen unterschreiten. Für zwei Tiger bleiben da nur 56 Quadratmeter Aussen- und 21 Quadratmeter Innengehege. Es sind solch minimalistische Vorschriften, die es Zirkussen, in diesem Jahr wiederum dem Circus Royal, überhaupt erst ermöglichen, "gesetzeskonform" mit Grosskatzen durchs Land zu tingeln.

Der Schweizer Tierschutz STS ist dezidiert der Meinung, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen hierzulande nicht genügen, um in einem Zirkus eine artgemässe Tierhaltung zu gewährleisten und dass gewisse Tierarten für das Mitführen auf Tournee und die Präsentation in der Manege nicht mehr in Frage kommen dürfen. Dazu gehören u.a. Bären, Nashörner, Elefanten, Flusspferde, Menschenaffen und nicht zuletzt Grosskatzen, so auch die vom deutschen Circus Krone "importierten" Königstiger, auf die der Circus Royal so stolz ist.

Forderung nach schwarzer Liste

Die im Parlament zur Beratung anstehende, von Nationalrätin Isabelle Chevalley (GLP/VD) eingereichte Motion "Festlegung der in Zirkussen zulässigen Tierarten" verlangt, dass der Bundesrat Grundlagen erarbeitet, wonach dafür ungeeignete Tierarten nicht mehr von Zirkussen mitgeführt werden dürfen.

Die Forderung nach einer Schwarzen Liste steht im Einklang mit der Entwicklung auf europäischer Ebene. Die Motion stellt bewusst keine abschliessende Artenliste zur Debatte. Der STS unterstützt die Motion in der Überzeugung, dass sich die Qualität eines Zirkus nicht an der Exotik seiner Menagerie, sondern am Standard seiner Tierhaltung und an den Darbietungen seiner Artisten misst.

Artikelfoto: Hans (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)