Schweizer Söldner muss ins Gefängnis

(Bildquelle: infoticker)

Der FC St. Pauli muss im Herbst zwei Wochen auf Joël Keller verzichten. Der 21-jährige Abwehrspieler wurde vom Amtsgericht Nürnberg wegen gefährlicher Körperverletzung zu 14 Tagen Jugendarrest sowie 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Joël Keller war am 5. Juli 2015, damals noch beim 1. FC Nürnberg unter Vertrag stehend, als Täter an einer Auseinandersetzung beteiligt, die eine gefährliche Körperverletzung des Geschädigten zur Folge hatte. Das Amtsgericht Nürnberg hat den zum Tatzeitpunkt 20-Jährigen nun zu zwei Wochen Dauerarrest sowie zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Jugendstrafrecht verurteilt. Joël Keller hat dem Urteil zugestimmt und hat die Jugendstrafe am 22. August angetreten.

"Ich habe einen riesigen Fehler gemacht und bereue mein Fehlverhalten sehr. Was ich getan habe, ist absolut unentschuldbar. Ich stelle mich nun den Konsequenzen und werde die Strafe annehmen. Gleichzeitig bin ich sehr froh und überaus dankbar, dass der FC St. Pauli mir eine zweite Chance und somit die Möglichkeit gibt, weiterhin beim FC St. Pauli Fussball zu spielen", erklärte Joël Keller.

"Joël hat uns Ende Februar über sein Fehlverhalten informiert. Nach gründlichen internen Gesprächen mit Präsidium, Geschäftsleitung und dem Spieler haben wir entschieden, ihm eine zweite Chance zu geben, ohne dabei die Tat zu bagatellisieren. Aus einem Gespräch mit der Richterin ging hervor, dass Joël eine Strafe für sein nicht akzeptables Verhalten bekommen muss, die aber grundsätzlich so wenig wie möglich Auswirkungen auf seinen Beruf haben darf. Joël hat sich bei dem Opfer entschuldigt, in den Gesprächen mit uns glaubhaft Reue gezeigt und die Richterin hält ihn laut Gerichtsurteil nicht für einen Schläger. Nichtsdestotrotz haben wir ihm die dunkelgelbe Karte gezeigt", sagte Thomas Meggle, Geschäftsleiter Sport beim FC St. Pauli.