Richtiges Entsorgen und Entrümpeln vor dem Umzug

(Bildquelle: infoticker)

Der Umzug ist eine der besten und manchmal einmaligen Möglichkeiten, um buchstäblich die Spreu vom Weizen zu trennen. Was ansonsten gar nicht möglich ist, wird beim Wohnungsauszug zur Notwendigkeit: Das vorhandene Zuhause muss leergeräumt werden.

Ob gemietetes Haus oder Mietwohnung: Zur besenreinen Übergabe an den Vermieter gehört es auch, dass sämtliche Räume, vom Keller- bis zum Dachgeschoss, leer sind. Beim Zügeln stellt sich also auch die Frage, was zum Umzugsgut gehört. Und für alles, was nicht dazugehört, muss dann die Frage beantwortet werden: Wohin damit?

Die Möglichkeiten reichen von Verkaufen über Versteigern bis hin zum Entrümpeln. Doch das ist nicht so einfach, wie es auf Anhieb klingt. Gebrauchte Kleidung, Spielzeug aus der Kindheit oder alte Endgeräte wie PC oder Handy mit den dazugehörigen Kabelverbindungen müssen auf ganz unterschiedliche Weise entsorgt werden. Und letztendlich ist es ermutigend, wenn für das eine oder andere gute Stück doch noch einige Franken erlöst werden können.

Ergebnis bestenfalls mit „plus/minus null“

Entrümpeln verursacht auf jeden Fall Kosten, die in das Budget eingeplant werden sollten. Einiges wird in regelmässigen Abständen oder auf individuelle Anforderung von der Gemeinde respektive Kantonsverwaltung abtransportiert. Hier muss sorgfältig sortiert werden. Spiegel, Porzellan oder Trinkgläser sind kein Altglas.

Sie können, wenn überhaupt, als Kehricht, sprich als Müll oder Abfall entsorgt werden. Eine Alternative ist die kostenpflichtige Abgabe bei der örtlichen Sammelstelle. Sperrmüll, zu dem altes Mobiliar, Teppiche, Matratzen und dergleichen gehören, lässt sich gegen Entgelt als Sperrgut abtransportieren. Die Abgabe an den örtlichen Sammelstellen ist ebenfalls kostenpflichtig. Elektrogeräte und Leuchtmittel nehmen örtlicher Fachhandel sowie Sammelstellen kostenlos zurück. In den meisten Fällen ist die Entsorgung mit Ausgaben verbunden. Bei einem grösseren, über Jahre hinweg geführten Haushalt ergibt das sehr leicht einen dreistelligen Frankenbetrag. Da tut es gut, diese Ausgaben zumindest teilweise durch Einnahmen zu kompensieren.

Landesweit besteht die Möglichkeit, Haushaltsgegenstände jedweder Art auf professionellen Auktionsmarktplätzen zu versteigern oder auf einem Flohmarkt anzubieten. Abhängig von Art und Güte des Haushaltsgegenstandes sind Brockenhäuser bereit zu zahlen oder die Ware in Kommission zu nehmen. Der Vollständigkeit halber wird auch noch das Internet genannt. Mitentscheidend ist die Überlegung, ob ohne Wenn und Aber alles einfach entsorgt, also entrümpelt werden muss, oder ob die dadurch entstehenden Kosten durch Erlöse gemindert bis hin zu neutralisiert werden sollen.

Nützliche Adressen für Entsorgung und Entrümpelung

Auch in diesem Falle ist das Internet eine unverzichtbare Quelle, um mit wenigen Eingaben und Mausklicks an die richtige Adresse und die gewünschte Auskunft zu gelangen. Hier sind einige von ihnen.

• www.auszweiterhand.ch
• www.umwelt-schweiz.ch
• www.sens.ch
• www.swico.ch
• www.muldentelefon.ch
• www.ricardo.ch
• www.ebay.ch

Umzug in kleinere Wohnung mit Lagerung im Self Storage

Das Zügeln von einer in die andere Wohnung ist oftmals auch mit einem „Kleinersetzen“ verbunden. Dafür kann es sowohl wirtschaftliche als auch private Gründe geben. Der bisherige Hausstand wird auf jeden Fall verkleinert. Doch das heisst nicht automatisch, dass alles, was in den neuen vier Wänden keinen Platz hat, entsorgt werden muss. Wichtige oder liebgewonnene Gegenstände sollen aufbewahrt werden. Entschieden werden muss, was in die zukünftige Mietwohnung mit umzieht und wo der andere Hausrat bleibt. Für den bietet sich der Self Storage an. Das ist eine moderne und professionelle Lagerung in einem angemieteten Lagerraum. Self Storage-Unternehmen verfügen über eine grosse Lagerhalle, die durch mobile Trennwände bedarfsgerecht in kleine bis kleinste Lagerräume unterteilt wird. Jeder Lagerraum ist temperiert, abschliessbar und videoüberwacht, ebenso wie die gesamte Anlage nebst Zufahrt, Hof und Verwaltungsgebäude.

Die Mietkosten inklusive Versicherung sind überschaubar; der Lagerraum kann jederzeit, 24h täglich und beliebig oft vom Storage-Mieter betreten werden. Diese Lagermöglichkeit ist dann geradezu ideal, wenn sich der Zügeler von seinem Hausstand nicht vollständig trennen kann oder möchte. Er hat eine Lösung gefunden, ohne sich endgültig entscheiden zu müssen.

Für die besenreine Wohnungsübergabe frühzeitig beginnen

Zügeln ist ein Projekt mit feststehenden, unabänderlichen Terminen. Das gilt noch deutlicher für ein Verlassen der bisherigen Mietwohnung als für den Einzug in die neuen vier Wände. Es erfordert ein langfristiges und gutes Timing, was besonders dann gilt, wenn nicht alles von hier nach da mitgenommen wird.

Am Tag der Übergabe muss die Mietwohnung wirklich leer sein. Sofern nicht nur entrümpelt, sondern auch verkauft oder versteigert wird, kann der Zeitablauf nicht direkt beeinflusst werden. So ist beispielsweise nicht terminierbar oder vorhersehbar, bis wann der zukünftig nicht nutzbare Hausrat gewinnbringend verkauft ist. Der Zügeler muss also ausreichend Zeit einplanen und frühzeitig damit beginnen, seinen Hausstand nach den folgenden Gesichtspunkten in Zügelgut zu trennen, das
• von Wohnung zu Wohnung mitgenommen,
• vorübergehend oder dauerhaft in einem Self-Storage eingelagert,
• nach unterschiedlichen Gesichtspunkten entrümpelt,
• verkauft, versteigert oder in Kommission gegeben wird.

Ungeschickt ist es, sich zeitlich so unter Druck zu setzen oder so ungünstig zu terminieren, dass keine ausreichende Zeit um Verkaufen bleibt. Ausgesprochen bedauerlich wäre es, wenn aus Zeitnot alles ohne Ausnahme in einem grossen Container entrümpelt werden müsste, und das dann auch noch gebührenpflichtig.