Qualzüchtungen von Haustieren

(Bildquelle: infoticker)

Qualzucht - das ist wenn eine Katze kein Fell und keine Tasthaare hat oder wenn einem Hund so viel Haut gezüchtet wurde, dass sich diese in ständig entzündende Falten legt. Die Genetik von Tieren wird hierbei so sehr verändert, dass sie ihren Bedürfnissen nicht mehr artgemäss nachkommen und...

Bei der Zucht von Heimtieren wird das Aussehen der Tiere den Vorstellungen des Züchters angepasst. Leider werden dabei teilweise auch die für die Kommunikation wichtigen Körperteile teilweise soweit verändert, dass es zwischen den Tieren zu Verständigungsproblemen kommt.

Hunde mit kurzen Schnauzen wie Möpse, Boxer oder Französische Bulldoggen beispielsweise, bei denen sich die Haut im Gesicht in Falten legt, erleben durch ihre sich differenzierende Mimik immer wieder Missverständnisse mit anderen Hunden. Zudem leiden sie häufig unter Atemwegsproblemen und entzündeter Haut.

Nicht selten Begleiterkrankungen

Die Tiere, die für die Zucht eingesetzt werden und die gewünschten Zuchtmerkmale besitzen, leiden oft auch unter Begleiterkrankungen. Sie haben beispielsweise Schäden an den Gelenken und Knochen und leiden an Herzproblemen. Diese Beeinträchtigungen werden auch an die Nachkommen weitergegeben.

"Die Zucht von Heimtieren sollte niemals auf die gesundheitlichen Kosten der Tiere geschehen. Besonders Rassen, die im Trend sind, werden oft ohne Rücksicht auf Verluste produziert", so Lucia Oeschger, Kampagnenleiterin bei Vier Pfoten Schweiz.

Auch Kleinsäuger, Vögel und Fische betroffen

Nicht nur Hunde und Katzen sind von Beeinträchtigungen des Wohlergehens durch Qualzuchten betroffen: Das Angora-Kaninchen leidet als Kleinsäuger unter seinem zu feinen und durchlässigen Fell. Auch Vögel und Fische sind von Zuchtmerkmalen betroffen, die sich negativ auf ihr Wohlbefinden auswirken.

So können die veränderten Federformen des Hauben-Kanarienvogels zu Flugbeeinträchtigungen führen und Fische wie der Blasenaugen-Goldfisch haben Schwierigkeiten beim Schwimmen aufgrund seiner stark vergrösserten Augen, weswegen seine Zucht in der Schweiz auch seit 2015 verboten ist.

Gesetzeslage in der Schweiz

Um Verstössen gegen das geltende Tierschutzgesetz entgegen zu wirken, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, die bestehenden Vorschriften zum Züchten von Tieren um eine sehr detaillierte Verordnung zu ergänzen. Die "Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten" trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Diese hält beispielsweise fest, dass keine Zuchtziele verfolgt werden dürfen, "die für die Tiere mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder tiefgreifenden Eingriffen ins Erscheinungsbild oder in die Fähigkeiten verbunden sind."

Theoretisch wäre die Gesetzgebung klar: Qualzucht ist verboten. Die Praxis scheint sich für die Behörden jedoch komplexer zu gestalten. Bisher wurden noch keine Verurteilungen von entsprechenden Züchtern vorgenommen.