Ohne Nachweis der Sachkunde ist Fischen verboten

(Bildquelle: infoticker)

Wer Wirbeltiere tötet, muss über die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, so verlangt es die Tierschutzgesetzgebung. Fischende müssen einen entsprechenden Sachkunde-Nachweis Fischerei erbringen. Dennoch ist an etlichen Schweizer Gewässern auch Laien Angeln und Fische töten erlaubt....

Im Oktober 2016 war es wieder soweit: "Angeln Sie sich ohne Fischerpatent von den herrlichen alpinen Blausee-Bioforellen". Die Blausee AG lud zum traditionellen Ausfischen ins idyllische Kandertal. Anders als es die Bezeichnung des Events vermuten lässt, wurden aber laufend neue Fische in den Angelteich eingesetzt - mit dem einzigen Zweck des Fangs durch Angeltouristen. Rund acht Tonnen Fisch (das sind mehr als 20'000 Einzeltiere) konnten von jedermann, von Hinz und Kunz, gefangen, getötet und anschliessend käuflich erworben werden.

"Selber fischen am wunderschönen Blausee"

Das "ganz besondere Erlebnis für Jung und Alt" (Werbung Blausee AG) haben VertreterInnen des örtlichen Tierschutzvereins und des Dachverbandes Berner Tierschutzorganisationen (DBT) vor Ort miterlebt. Miterlebt und dokumentiert haben sie wie von Laien, darunter auch von Kindern, gefangene Fische - am Haken zappelnd - herumgezeigt und fotografiert wurden, anstatt die Tiere sofort zu töten.

Es wurden Fische mit ungeeignetem Gerät mehr schlecht als recht betäubt. Mit Zangen wurde an noch lebenden Fischen herumoperiert, um die Haken aus dem Maul zu entfernen - dies vor dem Betäubungsschlag, und damit gesetzeswidrig.

Tötungsvorschriften

Eine Aufsicht war zwar vorhanden, schritt aber nie ein, selbst bei offensichtlichem Widerhandeln gegen das vom Anbieter abgegebene "Alibi"-Merkblatt bezüglich Fischerei- und Tötungsvorschriften. "Was wir am Blausee gesehen haben, möchten wir nie mehr sehen müssen" sagt Dr. Rolf Frischknecht, Präsident des DBT.

Der Verband hat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die Blausee AG wegen Inkaufnahme von Tierquälerei eingereicht.

Sachkundepflicht ohne Ausnahme

Es sind die Kantone, die entscheiden, ob sich an ihren Gewässern auch Amateure beim Fangen und Töten von leidensfähigen Tieren versuchen dürfen oder eben nicht. Denn das Fangen und Töten von Fischen ohne Nachweis der Sachkunde ist gestattet, wenn im betreffenden Kanton zum Angeln in öffentlichen Gewässern kein Patent erforderlich ist oder mit einem Kurzpatent gefischt wird.

Ebenfalls keine Sachkunde notwendig ist beim Fischen aus Angelteichen, wo Fische einzig zu Fangzwecken eingesetzt werden. Die in der Tierschutzgesetzgebung verankerte Sachkundenachweis-Pflicht kann also vielerorts umgangen werden. Dabei kommt es immer wieder zu gravierenden Tierschutz-Verstössen, wie der "Fall Blausee" zeigt.

Der Schweizer Tierschutz STS und der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT) verlangen, dass die Pflicht zum Sachkundenachweis künftig ohne Ausnahme umgesetzt wird, dass also das Angeln an allen Schweizer Gewässern sowie auch an privaten Angelteichen künftig ausnahmslos der Sachkundepflicht untersteht. STS und DBT sehen sich hier erfreulicherweise bestätigt durch ähnliche Forderungen des Schweizerischen Fischerei-Verbandes.