Neue Radio- und TV-Abgaben an die Serafe AG

(Bildquelle: infoticker)

Die Serafe AG wird die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe erheben. Im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dieser Firma den Mandatszuschlag erteilt. Ihr Angebot hob sich durch das...

Die Serafe AG ist eine Tochtergesellschaft der Secon AG mit Sitz in Fehraltdorf (ZH). Dieses Unternehmen konnte mit seinem Umsetzungskonzept überzeugen und unterbreitete das wirtschaftlich günstigste Angebot. Gemäss den am 16. August 2016 zusammen mit dem Pflichtenheft publizierten Kriterien erzielte das Unternehmen mit seinem Angebot die höchste Gesamtpunktzahl. Die Mandatsdauer der Serafe AG beginnt am 1. Juli 2017 und endet am 31. Dezember 2025.

Neues Abgabesystem voraussichtlich ab 01. Januar 2019

Die Secon AG verfügt über grosse Erfahrungen im Inkasso sowie über moderne IT-Systeme und Prozesse. Sie macht das Inkasso für verschiedene Krankenversicherer. Die Erhebungsstelle darf gemäss den Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) keine anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten als das Inkasso der Haushaltabgabe ausüben. Deshalb hat die Secon AG im September 2016 die Tochterfirma Serafe AG gegründet. Diese hat einzig die Aufgabe, die Erhebung der Abgabe wahrzunehmen. Das neue Abgabesystem wird voraussichtlich am 01. Januar 2019 in Kraft treten. Bis dahin nimmt die Billag weiterhin das Inkasso der heutigen Empfangsgebühren wahr.

Beginn der Vorbereitungsarbeiten für das künftige Abgabesystem

Am 01. Juli 2017 wird die Serafe AG mit dem Aufbau der Infrastruktur und des notwendigen Informatiksystems beginnen. Die Daten, die für die Erhebung der Haushaltabgabe nötig sind, stammen aus den Einwohnerregistern. Sie werden von den Kantonen und Gemeinden geliefert. Bis Ende 2018 hat die Serafe AG sämtliche Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu treffen, damit der Start des neuen Abgabesystems fristgerecht und in guter Qualität sichergestellt wird.

Kosten für Haushalte deutlich gesenkt

Am 14. Juni 2015 hat das Volk die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen. Damit wird die heutige Empfangsgebühr durch eine allgemeine, geräteunabhängige Abgabe abgelöst. Da die Finanzierung so auf mehr Schultern verteilt wird und administrativ einfacher ist, kann die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte auf deutlich unter 400 Franken pro Jahr gesenkt werden. Der Bundesrat wird die Höhe der Abgabe rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Systems festlegen.

Das neue Abgabesystem ist wesentlich einfacher, fallen doch verschiedene Aufgaben wie Aussendienst, Kontrollen und An-/Abmeldungen weg. Zudem kann sich die Erhebungsstelle auf Daten von Kantonen und Gemeinden abstützen. Die Abgabe für Unternehmen wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben werden.

Artikelfoto: Webster2701 (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)