Neubau des Kinderspital Zürich festgesetzt

(Bildquelle: infoticker)

Die Baudirektion hat den kantonalen Gestaltungsplan "Kinderspital Zü-rich, Lengg" aufgrund der Einwendungen aus der öffentlichen Auflageüberarbeitet und nun festgesetzt. Er regelt die planungsrechtlichen Voraussetzungenfür den Neubau des Kinderspitals Zürich im Gebiet Lenggin Zürich.

Das Kinderspital Zürich plant als Ersatz für den aktuellen Standort in Zürich-Hottingen einen Neubau im Gebiet Lengg. Dieses Gebiet liegt am östlichen Rand der Stadt Zürich und grenzt unmittelbar an die Gemeinde Zollikon. Zahlreiche Institutionen aus den Bereichen Gesundheit und Forschung sind dort angesiedelt. Der Neubau soll im Jahr 2021 in unmittelbarer Nachbarschaft zur Psychiatrischen Universitätsklinik und der Schulthess Klinik bezogen werden.

Kantonaler Gestaltungsplan "Kinderspital Zürich, Lengg"

Mit dem kantonalen Gestaltungsplan "Kinderspital Zürich, Lengg", der auf dem Projekt des Basler Architekturbüros Herzog & de Meuron basiert, wird grundeigentümerverbindliches Planungsrecht geschaffen. Auf dem Areal Süd ist der Spitalbau vorgesehen, auf dem Areal Nord ein Gebäude für Labor, Lehre und Forschung. Nebst Angaben zur Bebauung beinhaltet der Gestaltungsplan auch Aussagen zum Freiraum, zur Erschliessung, zur Parkierung sowie zu Ver- und Entsorgung.

Der Entwurf des Gestaltungsplans lag vom 22. April bis 21. Juni 2016 öffentlich auf. Während dieser Frist konnte sich jedermann dazu äussern. Insgesamt gingen 29 Einwendungen ein, welche sich hauptsächlich auf die Themen Verkehr und Erschliessung, Städtebau sowie auf ökologische und landschaftliche Themen bezogen. Anschliessend hat die Baudirektion den Gestaltungsplan überarbeitet und nun festgesetzt.

Zusammen mit dem Bericht zu den Einwendungen liegt er ab dem 20. Januar 2017 während 30 Tagen öffentlich auf. Vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel tritt er im März 2017 in Kraft. Ein rechtskräftiger Gestaltungsplan ist Voraussetzung, damit die Stadt Zürich die Baubewilligung für den Neubau des Kinderspitals erteilen kann.