Mülligen - Pferde dürfen Sperrgebiet verlassen

(Bildquelle: infoticker)

Das Sperrgebiet, das der kantonale Veterinärdienst in Teilen der Gemeinden Mülligen und Lupfig festgelegt hatte, wird aufgehoben. Alle Pferde wurden jetzt ein zweites Mal negativ getestet.

Das Sperrgebiet in Teilen der Gemeinden Mülligen und Lupfig sowie alle erlassenen Schutzmassnahmen konnten am 5. Oktober 2017 aufgehoben werden. Nach dreimonatiger Quarantäne dürfen die Pferde das Sperrgebiet wieder verlassen. Im Gebiet Birrfeld darf ab sofort wieder geritten werden. Die Leitung des Pferdehofs und die Trainer haben die Behörden bei der Umsetzung der Schutzmassnahmen begleitet und unterstützt.

Nachdem in Mülligen bei einem Pferd die Infektiöse Anämie festgestellt wurde, hat der kantonale Veterinärdienst am 10. Juli 2017 ein Sperrgebiet rund um den betroffenen Bestand eingerichtet und alle darin gehaltenen Pferde untersucht. Das infizierte Tier wurde eingeschläfert. In der Zwischenzeit sind keine weiteren Fälle der Tierseuche aufgetreten. Bei einer zweiten Blutuntersuchung wurden alle Pferde im Sperrgebiet negativ getestet.

Registrierung aller Pferde ist Pflicht

Der kantonale Veterinärdienst ersucht alle Pferdehalterinnen und Pferdehalter, die obligatorische Registrierung ihrer Pferde auf der zentralen Datenbank "Agate" zu prüfen und - falls nötig - zu aktualisieren. Dies vereinfacht es den Veterinärbehörden, im Ernstfall rasch alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Damit können neben bedeutenden wirtschaftlichen Schäden insbesondere auch grosses Tierleid verhindert werden.

Bei der meldepflichtigen Tierseuche Infektiöse Anämie der Pferde handelt es sich um eine Virusinfektion, die Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel befallen kann. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Tiere, bei denen die Infektiöse Anämie nachgewiesen wird, müssen getötet werden.

Artikelfoto: Chiemsee2016 (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)