Insgesamt 37 Masernfälle wurden seit November 2016 in den Kantonen Tessin, Graubünden, Freiburg, Solothurn, St. Gallen und Zürich gemeldet. Einige Fälle sind während der Ferienzeit aufgetreten, wo sich viele Personen ausserhalb ihrer gewohnten Umgebung aufhielten, wodurch das Übertragungsrisiko in der ganzen Schweiz anstieg.
Um eine grössere Verbreitung zu verhindern, soll die Bevölkerung ihren Impfstatus kontrollieren und bei Bedarf die nötigen Impfungen nachholen (für einen vollständigen Schutz sind zwei Dosen erforderlich). Wer mit Fieber und roten Flecken erkrankt, soll telefonisch einen Arzt oder eine Ärztin konsultieren. Nach einem Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person kann man sich noch innerhalb von 72 Stunden nachimpfen lassen.
Die Masern sind eine meldepflichtige Krankheit. Das BAG weist die Ärztinnen und Ärzte noch einmal darauf hin, dass sie Fälle innert 24 Stunden melden müssen.