Liechtenstein FL - Bedingtes Feuerverbot wegen grosser Waldbrandgefahr

(Bildquelle: infoticker)

Aufgrund der seit langem ausgebliebenen Niederschläge und der ausserhalb der Vegetationszeit grossen Verfügbarkeit von Brandgut herrscht in Liechtenstein grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4). Es wird deshalb ein bedingtes Feuerverbot erlassen. Das heisst, dass Feuern im Wald und in Waldesnähe nur auf...

Zusätzlich ist auf das Feuern und das Ablassen von Feuerwerkskörpern oberhalb von 1'000 Metern (nebelfreie und frostfreie Gebiete) vollständig zu verzichten!

Im Hinblick auf die Silvesterfeierlichkeiten sind Feuerwerke - wenn überhaupt - auch in den übrigen Gebieten nur sehr zurückhaltend zu entzünden. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist in der aktuellen Situation ein grosses Risiko für Flur- und Waldbrände. Auch bei tiefen Temperaturen gelangen dürres Gras und trockene Stauden leicht in Brand.

Himmelslaternen verboten

Da bis Silvester mit keinen Niederschlägen zu rechnen ist, wird sich an der Situation kaum etwas ändern.

An dieser Stelle sei noch der Hinweis erlaubt, dass die Benutzung sogenannter Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) in Liechtenstein generell nicht erlaubt ist.