Kleiner Fortschritt in Sachen Lohngleichheit

(Bildquelle: infoticker)

Vor 20 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Seither kämpft die SP dafür, dass der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" endlich umgesetzt wird. Heute hat der Bundesrat einen Schritt in diese Richtung getan, wenn auch nur einen ganz kleinen: Verstösse gegen das Gesetz...

Endlich anerkennt der Bundesrat, dass Lohnungleichheit eine Realität ist, gegen die etwas unternommen werden muss. Trotz vehementem Widerstand aus der Wirtschaft und aus den bürgerlichen Parteien schlägt der Bundesrat einen Kompromiss vor: Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sollen künftig verpflichtet sein, ihre Löhne auf Diskriminierung prüfen zu lassen.

"35 Jahre ist es her, dass der Gleichstellungsartikel einen Platz in unserer Verfassung fand – 20 Jahre ist es her, seit der Grundsatz gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit gesetzlich festgeschrieben wurde. Und trotzdem ist Lohngleichheit noch immer keine Realität", sagt Min Li Marti, SP-Nationalrätin und Mitglied der Geschäftsleitung der SP Frauen. Zu einfach wird es Unternehmen gemacht, sich nicht an die Gesetze zu halten, da Ungleichbehandlung von Mann und Frau weder kontrolliert noch bestraft wird.

Die heute präsentierte Revision des Gleichstellungsgesetzes ist bei weitem kein Durchbruch, aber immerhin eine minimale Verbesserung: "Zwar fehlen Sanktionen und eine Meldepflicht", sagt Min Li Marti. Doch der Weg, den der Bundesrat einschlägt, zeige in die richtige Richtung. "Der Bundesrat anerkennt, dass Lohndiskriminierung ein Problem darstellt. Allein diese Feststellung muss den Wirtschaftsverbänden, die seit jeher versuchen die Fakten zu ignorieren, zu denken geben".