Mit der Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes hat das Parlament 2017 zwei wesentliche Änderungen beschlossen:
Geringere Gefährdung
Diese Änderungen werden nun auf Verordnungsstufe konkretisiert. Das BAV schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Führer folgender Schiffe von den Promillegrenzen auszunehmen: Schiffe, die kürzer als 2,50 Meter sind, Strandboote und ähnliche Bootsarten, Paddelboote, Rennruderboote, Windsurf- und Kiteboards sowie nicht motorisierte kleine Gummiboote bis zu einer Länge von 4 Metern.
Von diesen Wasserfahrzeugen geht eine geringere Gefährdung aus als von grösseren bzw. motorisierten Schiffen. Zudem wäre ein konsequenter Vollzug der Bestimmungen in diesem Bereich kaum möglich. Gleichzeitig schlägt das BAV vor, für diese Schiffsarten auch die Kennzeichnungs- bzw. Immatrikulationspflicht aufzuheben.
Ausserdem soll künftig auch die Zulassung motorisierter Kanus und Kajaks möglich sein. Weiter müssen Schiffe und Boote mit Aussenbordmotoren grundsätzlich innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnungsänderung mit einem Feuerlöscher nach europäischer Norm ausgerüstet werden.
Artikelfoto: David Haberthür (CC BY-NC 2.0)