Katzen-Nachwuchs - Einige Bauern setzen auf Tötung anstatt auf Kastration

(Bildquelle: infoticker)

Viele Bauern bekommen auf ihrem Bauernhof unerwünschten Katzen-Nachwuchs. Anstatt von Anfang an auf Kastration zu setzen, lassen sie lieber den Jäger kommen oder töten die Büsis gleich selbst.

Gegenüber "20 Minuten" berichteten zwei Volontärinnen der Tierschutzorganisation "Network for Animal Protection" (Netap) von einer schrecklichen Entdeckung, die sie am Wochenende auf einem Bauernhof im Kanton Schwyz gemacht haben. Die beiden fanden ein totes Büsi mit blutverschmiertem Kopf. "Der Bauer hat es entweder mit dem Hammer erschlagen oder gegen die Wand geknallt", vermutet eine der beiden Finderinnen.

Foto: Facebook/NetAP

Die Tierschützerinnen besuchten den Hof eigentlich, um mit dem Bauer über das Kastrieren seiner Katzen zu sprechen. Man habe ihm sogar angeboten, alle seine Büsis kostenlos zu kastrieren, um unerwünschten Nachwuchs künftig zu vermeiden. Der alte Landwirt lehnte jedoch ab und meinte, die Kastration löse bei ihm der Jäger. Und notfalls habe er auch noch einen Hammer sowie ein Beil. Dann jagte der Bauer die beiden Frauen vom Hof.

Jährlich werden rund 100'000 Katzen getötet

Gemäss Esther Geisser handelt es sich nicht um einen Einzelfall. "Dass Bauern lieber den Jäger holen, anstatt zu kastrieren, hören wir oft", sagte die Präsidentin von "Netap" zu "20 Minuten". Vor allem in der Zentralschweiz, aber auch in Kantonen wie zum Beispiel Zürich oder Bern wird unerwünschter Katzen-Nachwuchs immer wieder getötet. "Netap"-Schätzungen zufolge trifft dieses Schicksal in der Schweiz jährlich rund 100'000 Katzen. Laut Geisser gebe es auch viele vorbildliche Landwirte, die es gut mit ihren Katzen meinen und sie rechtzeitig kastrieren. "Ihrem Ruf wird durch Fälle wie diesem massiv geschadet."

Beim Schwyzer Bauer handelt es sich nach Meinung des "Schweizer Tierschutz" (STS) um einen Extremfall. "Solche Fälle sind zwar selten, aber es gibt sie leider noch immer" gibt Präsident Heinz Lienhard gegenüber "20 Minuten" zu verstehen und führt weiter aus: "Wir fordern klar, dass weder Privatpersonen noch Bauern Haustiere eliminieren dürfen."

Anzeige folgt

Netap wird gegen den eiskalten Landwirt eine Strafanzeige einreichen. Die Chancen, dass es tatsächlich zu einer Anklage kommt, stehen allerdings nicht sonderlich gut. Nicht jeder, der ein Tier umbringt, macht sich automatisch strafbar, besagt das Schweizer Tierschutzgesetz. Erst wenn das Tier "auf qualvolle Art oder aus Mutwillen" getötet wurde, wird der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt.

Für den Tatbestand der mutwilligen Tötung gibt es keine offizielle Definition. Er ist daher nur schwer nachzuweisen. So auch im Schwyzer Fall.  Gut möglich, dass der Landwirt straffrei davonkommt.

Artikelfoto: earthroom (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)