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Illegale Fahndungsmethode im Fall Rupperswil?

(Bildquelle: infoticker)

Die Ermittler im Fall Rupperswil haben Handydaten im grossen Stil analysiert. Strafrechtler halten dies jedoch für unzulässig.

Im Zug der Ermittlungen zum Vierfachmord von Rupperswil hat die Aarauer Staatsanwaltschaft mehrere zehntausend Handydaten ausgewertet. Dadurch konnten zum einen Bewegungsprofile erstellt und zum anderen die Zahl der Verdächtigen auf 200 bis 300 Personen beschränkt werden. Dies vermutet zumindest der ehemalige Basler Polizeikomissar Markus Melzl.

"Der rückwirkende Antennensuchlauf im Fall Rupperswil war unzulässig", meint Strafrechtler und Rechtsanwalt Konrad Jeker im "Tages-Anzeiger". Viktor Györffy, Strafverteidiger und Präsident des Vereins 'Grundrechte.ch', legt nach: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorgaben des Bundesgerichts im Fall Rupperswil eingehalten worden sind."

Umstrittene Fahndungsmethode

Grundsätzlich sind Massnahmen wie ein Antennensuchlauf nur zugelassen, wenn gegen eine konkrete Person ermittelt wird, gegen die ein Tatverdacht vorliegt. Um einen Verdächtigen zu bestimmen, darf diese Handlungsweisen nicht eingesetzt werden. 

Nichtsdestotrotz wird das Fahndungsmittel von den Strafverfolgern schon seit Jahren angewendet. Alleine im vergangenen Jahr gab es 124 Antennensuchläufe. Und das, ohne dass die Methode in einem Gesetz vorgesehen ist.

Im Jahr 2011 segnete das Bundesgericht die umstrittene Fahndungsmethode zwar ab, es wurde allerdings festgehalten, dass sie bei schweren Delikten nur angewendet werden darf, wenn die Zahl der erhobenen Verdächtigen "voraussichtlich klein ist". Und genau daran zweifeln Jeker und Györffy im Fall Rupperswil.

Keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft AG

Die Aargauer Staatsanwaltschaft will zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen. Unklar ist zudem auch, ob der juristische Mangel im Strafverfahren gegen Thomas N. Auswirkungen haben wird.