Höhere Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten

(Bildquelle: infoticker)

Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2018 die benötigten Fachkräfte rekrutieren können. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. September 2017 in einer Aussprache über die Festlegung der Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA einen...

Ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA (FZA) soll die Schweizer Wirtschaft auch im kommenden Jahr die benötigten Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Unter Berücksichtigung des anhaltenden Bedarfs der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten sowie der Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Höchstzahlen 2018 teilweise zu erhöhen.

Trotz der Erhöhung der Kontingente um 1'000 Einheiten für das Jahr 2017 ist die Lage insbesondere bei den Aufenthaltsbewilligungen (B) und bei den Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA angespannt. Im kommenden Jahr sollen insgesamt 8'000 (+500) Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 3'500 mit Aufenthaltsbewilligungen B (+500) und 4'500 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L. Die 500 zusätzlichen Aufenthalterkontingente gehen in die Bundesreserve. Damit kann der Bund dem zusätzlichen Bedarf der Kantone auf Gesuch hin flexibel Rechnung tragen.

Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA

Der Bundesrat hat auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr diskutiert. Aufgrund der regelmässig frühzeitig ausgeschöpften Kontingente und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Schweiz spricht sich der Bundesrat für eine Erhöhung der Höchstzahlen auf das Niveau von 2014 aus. Die Anzahl für 2018 beträgt somit 3'000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 Einheiten für Aufenthalter (B). Dabei soll die quartalsweise Vergabe beibehalten werden.

Mit der vom Parlament beschlossenen Meldepflicht für Berufsarten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit steht 2018 ein neues Instrument zur Steuerung der Zuwanderung in vornehmlich strukturschwachen Branchen zur Verfügung. Die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten erfolgt weiterhin im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz und hilft dabei, Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern. Der Vorrang inländischer Arbeitskräfte ist sichergestellt. Die Zulassung erfolgt weiterhin komplementär zur Zuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten.

Das EJPD wird bis Ende November die notwendigen Arbeiten für die Revision der VZAE vornehmen und dem Bundesrat zum definitiven Entscheid vorlegen.

Artikelfoto: annawaldl (CC0 Creative Commons)