Hilft die Versicherung bei Mieterschäden beim Auszug?

Nach dem Auszug macht der Vermieter einen Schaden geltend, für den ich nicht verantwortlich bin. Er verrechnet ihn mit dem von mir geleisteten Depot. Hilft mir meine Privathaftpflichtversicherung?

Das Mietrecht bestimmt, ob und in welchem Rahmen Sie für einen Schaden an der Wohnung aufkommen müssen. Zweifellos ist es richtig, in Ihrem Fall an den Privathaftpflichtversicherer zu gelangen. In dieser Versicherung sind in der Regel Mieterschäden eingeschlossen.

Dabei wird Ihr Versicherer nicht nur ausgewiesene Ansprüche entschädigen, sondern sich auch mit der Abwehr unberechtigter Forderungen an Sie befassen. Nach Ihrer Schadenmeldung wird er folglich mit Ihrem Vermieter Kontakt aufnehmen, um Sie vor unzulässigen Forderungen zu schützen.

Sollten Sie jedoch für einen versicherten Schaden aufkommen müssen, wird die Versicherung im Rahmen der in der Police vorgesehenen Deckung, unter Abzug eines allenfalls vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes, den Vermieter entschädigen; damit wird auch eine "Verrechnung" des Schadens mit Ihrem Depot hinfällig.

Abnützung nicht versichert

Für eine normale Abnützung kann Ihr Vermieter Sie nicht verantwortlich machen, und entsprechend müssen Sie nicht dafür aufkommen. Die Kosten für übermässige Abnützungen dagegen hat der Mieter selber zu übernehmen - zum Beispiel bei Schäden infolge jahrelangen Rauchens in der Wohnung.

Die Schweizer Privathaftpflichtversicherer schliessen also die Übernahme von Schäden durch normale Abnützung oder übermässige Beanspruchung des Mietobjekts grundsätzlich aus. Dies im Gegensatz zu Beschädigungen wegen einer ungewollten Unvorsichtigkeit, wie beispielsweise Risse oder Kratzer am Lavabo durch eine aus der Hand geglittene Rasierwasserflasche. Solche Schäden sind im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Haftpflichtpolice versichert.

Artikelfoto: SVV