Frühlingsschnee & Sommerpneus - Fahrweise anpassen!

(Bildquelle: infoticker)

Mitten im April kehrt der Winter zurück. Da heisst es: Fahrweise anpassen - egal, mit welchen Reifen man unterwegs ist.

Der Wintereinbruch mitten im April sorgt derzeit vermehrt für Unfälle im Strassenverkehr. Viele Lenkerinnen und Lenker haben zu dieser Jahreszeit bereits auf die Sommerpneus gewechselt. Wie steht es in diesem Fall um den Versicherungsschutz? Muss ein Fahrer mit finanziellen Konsequenzen rechnen, wenn er beim unerwarteten Wintereinbruch mit Sommerreifen einen Unfall verursacht?

"Wenn die Fahrweise den konkreten Verhältnissen angepasst wird, grundsätzlich nicht", sagt Versicherungsexperte Christian Imhof von der AXA Winterthur. "Nicht einmal im Winter bedeuten Sommerreifen zwingend eine Grobfahrlässigkeit."

Vorsicht Schnee

Ausschlaggebend sei das Fahrverhalten, das den Strassenverhältnissen und der Ausrüstung des Autos angepasst sein muss. "Wer beispielsweise in flachem Gelände auf schneebedeckten Strassen unterwegs ist, sollte gerade mit Sommerreifen besonders vorsichtig und vorausschauend fahren. Bei Fahrten über verschneite Pässe sollte hingegen selbstverständlich auch die Ausrüstung des Autos stimmen." Das gilt zu jeder Jahreszeit.

Grobfahrlässig handelt indessen in jeden Fall, wer rast oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt. "In solchen Fällen müssen Versicherer von Gesetzes wegen auf den Lenker oder Fahrzeughalter Rückgriff nehmen", erklärt Christian Imhof.

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