Erneuerung Autobahnanschluss Zürich-Schlieren - UVEK-Beschwerde abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Eidgenössischen Departements fürUmwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Zusammenhang mit derErneuerung und Umgestaltung des Autobahnabschnitts zwischen dem AnschlussZürich-Schlieren und der Europabrücke ab. Das Projekt bedeutet eine...

Das UVEK hatte dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) 2013 unter Auflagen die Plangenehmigung für das Ausführungsprojekt zur Erneuerung und Umgestaltung der Autobahn A1 zwischen dem Anschluss Zürich-Schlieren und der Europabrücke erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde der Stadt Zürich 2014 gut. Es wies das UVEK an, im Rahmen der Detailprojektierung den Sachverhalt zu ergänzen und über weitergehende Begrenzungen der Lärmemissionen sowie über allenfalls zu gewährende Erleichterungen zu entscheiden. Zudem sei der Gutsbetrieb Juchhof in die lärmrechtliche Beurteilung mit einzubeziehen.

Das Bundesgericht weist die dagegen erhobene Beschwerde des UVEK in seiner öffentlichen Sitzung vom Mittwoch ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Ausführungsprojekt zu Recht als "wesentliche Änderung" der bisherigen Strassenanlage im Sinne des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutzverordnung qualifiziert. Das hat zur Folge, dass das UVEK die Eigentümer von angrenzenden Gebäuden, in denen die Immissionsgrenzwerte für Lärm voraussichtlich nicht eingehalten werden können, zum Einbau von Schallschutzfenstern verpflichten und die anfallenden Kosten übernehmen muss.

Zudem muss das UVEK ergänzend prüfen, ob es aufgrund neuer Erkenntnisse zu lärmarmen Strassenbelägen ohne wesentlich höhere Kosten möglich ist, die Lärmimmissionen weiter zu reduzieren. Schliesslich rechtfertigt sich auch die Prüfung von emissionsmindernden Massnahmen im Bereich des Gutsbetriebs Juchhof.