Dringender Handlungsbedarf im Pferdesport

(Bildquelle: infoticker)

Im Umgang mit Sportpferden an Turnieren besteht, vor allem beim Einreiten und vorallem bezüglich Anwendung der seit 2014 verbotenen Rollkur, noch immer dringender Handlungsbedarf - so das Fazit des Schweizer Tierschutz STS nach Turnierbesuchen im Jahr 2016. Der STS appeliert an die Verantwortlichen...

Rollkur (Hyperflexion) bezeichnet eine Methode, bei der der Kopf des Pferdes durch Herabziehen, mit Hilfe der Zügel und massiver Handeinwirkung in Richtung Brust gezwängt wird. Der Reiter wirkt dabei derart stark auf die Zügel ein, dass er das Pferd zum Senken des Kopfes und Einrollen des Halses zwingt. Das Pferd "rollt" sich auf. Die Schmerzen und Schäden durch diese tierschutzwidrige Trainingsmethode sind erheblich.

In der Schweiz gilt seit Anfang 2014 ein generelles Rollkur-Verbot. Ueber die Einhaltung des Anwendungsverbots wollte sich der Schweizer Tierschutz STS selber ein Bild machen und besuchte im Jahr 2016 fünf Turniere der Disziplinen Dressur, Western, Concours Complet (Vielseitigkeitsreiten) und Springen.

Lebewesen oder "Sportgerät"?

Im Rahmen der Turnierbesuche beobachteten STS-MitarbeiterInnen den Einsatz von Rollkur immer wieder, ohne dass dagegen eingeschritten worden wäre. Offensichtlich ist hier der Vollzug unzureichend und so manche ReiterInnen scheinen sich um die Vorgaben nicht zu kümmern. Dies obwohl der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS laufend über die geltenden Vorschriften informiert.

Ferner wurde der Einsatz von sehr eng geschnallten Sperrriemen und grobem Sporengebrauch beobachtet. Manche Pferde wurden bestraft, wenn sie die geforderten Leistungen nicht mit Bravour meisterten. Kontrollpersonen von Turnierverantwortlichen fehlten oder griffen - zumindest während der vom STS beobachteten Phasen - nicht ein.

Erlernte Hilflosigkeit

Pferde müssen die Nase vorn haben! Ein Pferd, das mit aufgerolltem Hals trainiert bzw. geritten wird, lernt, dass es keine Chance hat, sich zu wehren. Man spricht dabei von "Learned Helplessness" (erlernte Hilflosigkeit). Mit der Zeit resigniert das Pferd und fügt sich seinem Schicksal. Der Schweizer Tierschutz STS fordert alle Reiter und Trainer auf, ihren Umgang mit Sportpferden zu überprüfen und das gesetzliche Rollkurverbot konsequent einzuhalten.

Von Turnierveranstaltern erwartet der STS, dass stets Kontrollpersonen vor Ort sind, welche wenn nötig umgehend eingreifen können und dies auch tatsächlich tun. Verstösse sollten strenger geahndet werden, Verwarnungen und Ausschlüsse sind sofort auszusprechen, statt in anonymer Form und erst Wochen nach der Veranstaltung.

Artikelfoto: STS Schweizer Tierschutz (CC BY 2.0)