Die häufigsten geltend gemachten Diskriminierungsgründe

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Lohn, Schwangerschaft und Mutterschaft sind die am häufigsten geltend gemachten Diskriminierungsgründe. Dies zeigt eine heute publizierte Studie zu rund 200 Gerichtsentscheiden aus den Jahren 2004 bis 2015. Nach gut 20 Jahren Gleichstellungsgesetz bilanziert sie dessen Wirkung im Alltag.

Im Vergleich zu einer letzten Analyse zum zehnjährigen Jubiläum des Gleichstellungsgesetzes (GlG) von 2005 halten sich Probleme in der Anwendung des Gesetzes hartnäckig, so wird beispielsweise die Verbandsklage als Instrument nach wie vor wenig genutzt. Weiterhin ist die am häufigsten geltend gemachte Diskriminierung die Lohnungleichheit.

Darüber hinaus verzeichnet die Studie einen starken Anstieg von geltend gemachten Fällen, in denen es um Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft geht. Ob es sich dabei um eine Verschärfung der Diskriminierungsproblematik handelt oder ob sich Frauen heute ganz einfach besser zur Wehr zu setzen wissen, muss im Rahmen der vorliegenden Studie offen bleiben.

Schutz vor Diskriminierung wichtig

Dabei verbietet das GlG, welches 1996 in Kraft trat, Diskriminierung im Erwerbsleben; von der Anstellung über den Lohn, die Weiterbildung und Kündigung bis zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Die im Auftrag des EBG von der Universität Genf erarbeitete Studie "Analyse der kantonalen Rechtsprechung zum Gleichstellungsgesetz (2004-2015)" untersucht Gerichts-und Schlichtungsfälle zum GlG und gibt so Aufschluss über die Wirkung des Gesetzes in der juristischen Praxis sowie über mögliche Problembereiche.

Schutz vor Diskriminierung und die Gewährleistung der Chancengleichheit sind zentrale Pfeiler einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese ist für den Bund eine politische Priorität und auch aus wirtschaftlicher Hinsicht von grosser Bedeutung. Der Bundesrat erachtet es deshalb als kontinuierliche Aufgabe, über die Schutz- und Beratungsmöglichkeiten bei Diskriminierungsfällen aufzuklären.

Eine verstärkte Sensibilisierung setzt jedoch das Vorhandensein von Daten voraus. Und hier leistet die vorliegende Studie einen wichtigen Beitrag. Indem sie Empfehlungen formuliert, stellt sie zudem Entscheidungshilfen für Verantwortliche aus Politik, Justiz und Wissenschaft zur Verfügung und trägt damit zu einer besseren Anwendung des GlG im Alltag bei.

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