Die 10 grössten Irrtümer beim Occasion-Kauf

(Bildquelle: infoticker)

Frühlingszeit ist Occasionszeit: In der Schweiz wechseln jedes Jahr rund 750'000 Occasionsfahrzeuge den Besitzer, viele davon im Frühling und im Sommer. Deshalb hat der TCS die 10 grössten Occasions-Irrtümer durchleuchtet und hilft mit praktischen Tipps.

1. Gut ist, was schön aussieht
Das stimmt natürlich nicht immer: Obwohl die Optik des Fahrzeugs Hinweise auf den Zustand geben kann, ist bei auffällig neuen Teilen auch Vorsicht geboten. Eine Probefahrt ist unerlässlich, im Zweifelsfall empfiehlt sich ein Occasionstest in einem der technischen Zentren des TCS.

2. Bei Occasionen lohnt sich ein Leasing
Zusätzlich zu den Leasingraten erwachsen Kosten auch durch Treibstoff, Versicherung, Steuern, Reifen, Unterhalt und Reparaturen. Deshalb lieber ein günstigeres Modell wählen: Vielleicht kleiner und älter, dafür aber abbezahlt.

3. Der frühere Neupreis bestimmt den Verkaufspreis
Aufgrund von Wettbewerb und Frankenstärke profitieren Konsumenten schon seit ein paar Jahren von Aktionen, Vergünstigungen und Boni. Wichtig ist daher nicht der ursprüngliche Listenpreis, sondern wie viel das Auto heute wert ist. Vorführwagen oder Occasionen mit Werksgarantie und Gratisservice sollten deshalb stets auch mit den aktuellen Neupreisen verglichen werden.

4. So eine Gelegenheit kommt nicht wieder
Der Occasionsmarkt ist gross und es kommen täglich viele neue Gebrauchtfahrzeuge hinzu. Deshalb ist es empfehlenswert, sich genügend Zeit zu lassen und umfassend zu vergleichen.

5. Privatpersonen müssen nicht erwähnen, dass das Auto einen Unfall hatte
Die gesetzliche Pflicht zur Offenbarung von Unfallschäden gilt auch für Privatpersonen. Kleinere Schäden und Reparaturen fallen allerdings noch nicht unter diese Pflicht. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Fahrzeugexperten des TCS oder Garagisten zu konsultieren.

6. Mit Occasionen hat man nur Probleme
Bei Occasionen ist das Risiko von Reparaturen grösser, dafür ist der zeitliche Wertverlust kleiner. Obwohl viele Occasionen in einwandfreiem Zustand sind und keine grösseren Probleme als Neufahrzeuge verursachen, empfiehlt sich dennoch eine Minimalgarantie auf Teile und Arbeit.

7. Kaufverträge müssen schriftlich festgehalten werden
Verträge müssen nur schriftlich sein, wenn das Gesetz es vorschreibt. Dies ist beim Kaufvertrag nicht der Fall, eine Quittung reicht also aus. Dennoch rät der TCS zu einem schriftlichen Kaufvertrag und bietet auf www.tcs.ch entsprechende Mustervorlagen.

8. Auf alle Occasionen gibt es eine Garantie
Garantien sind nicht vorauszusetzen und müssen im Kaufvertrag erwähnt sein. Bei älteren Fahrzeugen empfiehlt der TCS, auf eine Garantie von mindestens 3 Monaten auf "Teile und Arbeit" zu achten.

9. "Ab MFK" ist ein Qualitätsnachweis
"Ab MFK" bestätigt lediglich, dass das Fahrzeug den geltenden Sicherheitsanforderungen genügt und während den nächsten 2-3 Jahren nicht mehr vorgeführt werden muss. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein Occasionstest in einem der technischen Zentren des TCS.

10. Occasionen von Privaten sind günstiger
Eine präzise Occasionsbewertung wird gemäss Eurotax-Tarif vorgenommen. Wie beim Geldwechsel gibt es auch hier für die Garagen einen Tarif für den Ankauf/Eintausch und einen Tarif für den Verkauf mit Garantie von drei Monaten auf Teile und Arbeit. Beim direkten Handel zwischen Privatpersonen orientiert sich der Preis idealerweise am Mittelwert.

Checkliste Occasionskauf:

  • Bedürfnisse analysieren - wozu wird das Auto gebraucht?
  • Budget für Kauf und Unterhalt definieren, Finanzierung regeln
  • Informationen sammeln: Internet, Garagen, Zeitschriften, Fahrzeuge vergleichen etc.
  • Ausreichende Probefahrten unternehmen, verschiedene Fahrzeuge vergleichen
  • Zustand des Fahrzeugs prüfen (MFK, Dokumente, Lack, Interieur)
  • Offerten verlangen, Rabatte und Garantieleistungen berücksichtigen
  • Fahrzeug mit einem TCS Occasionstest kontrollieren lassen
  • Sich beim Kaufentscheid nicht unter Druck setzen lassen
  • Über Mehrleistungen oder Rabatte verhandeln
  • Bei Vertragsunterzeichnung auf Garantiedeckung und Vertragsdetails achten
  • Auch unter Privaten empfiehlt sich ein schriftlicher Kaufvertrag. Mustervertrag gibt es unter www.tcs.ch.

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