Automatisierte Massenarufe sind in der Schweiz verboten. Dennoch sind sie Gang und Gäbe. Was sind automatisierte Massenanrufe? Sie werden angerufen, doch niemand ist am Draht. Oftmals handelt es sich dabei um ein von einer Anrufmaschine gesteuertes Telefonat.
Ebenfalls unlauter und deshalb verboten ist ein Anruf, wenn Ihre Telefonnummer im Telefonverzeichnis mit einem * gekennzeichnet ist. Der Stern bedeutet, dass Werbung bei Ihnen nicht erwünscht ist. Er ist eine wichtige Massnahme, um Werbeanrufe zu stoppen.
Verbot? Egal!
Zahlreiche Callcenter und Marketingfirmen setzen sich allerdings über diese Verbote hinweg. sie behelligen einen trotzdem mit einem Anruf und weigern sich sogar, die Firma zu nennen, für die sie den Kontakt aufbauen.
Eine Tatsache, die zusätzlich hilflos macht, denn wenn man nicht weiss, wer anruft, dann hat man auch keinen Adressaten, um eine Werbesperre zu verlangen. In diesem Fall kann man sich an seinen Telefonanbieter wenden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Auskunft über die lästigen Anrufer zu geben. Laut Gesetz muss "glaubhaft" dargelegt werden, dass eine Belästigung vorliegt.
Teure Abklärungen
Bei Swisscom, Sunrise und Salt stehen Formulare zur Verfügung, mit denen Sie diese protokollieren können. Notieren Sie möglichst genau die Daten, die Uhrzeiten und die Dauer.
Auf diese Protokolle gestützt muss Ihnen der Telefonanbieter angeben, wer hinter den lästigen Anrufen steckt. Sie können dann verlangen, dass er Ihre Nummer aus seiner Datei löscht. Für die notwendigen Abklärungen verlangen die grossen Telekomanbieter Swisscom, Sunrise und Salt rund 60 bis 70 Franken.
Zu guter Letzt: Strafanzeige
Technische Gründe haben jedoch zur Folge, dass die Telefonanbieter nicht immer die Identität der Anrufer bestimmen können - vor allem bei denjenigen aus dem Ausland.
Sollte sich die Werbefirma auch über Ihre direkte Aufforderung, die Telefonnummer nicht mehr anzurufen, hinwegsetzen, können Sie sie dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) melden. Zum Schluss bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, bei der Polizei eine Strafanzeige einzureichen.
Unerwünschte Werbeanrufe - Das meint die Kapo St. Gallen
Lästige Telefonanrufe verunsichern die Bevölkerung. Dies zeigen Anrufe besorgter Bürger bei der Polizei.
Telefonmarketing ist in der Schweiz seit dem 1. April 2012 im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Wer trotz einem Sterneintrag unerwünschte Werbeanrufe erhält, Gewinnversprechen in Schnellballsystemen bekommt, undurchsichtige Gewinnversprechen per Mail erhält oder Adressbuchschwindeleien vermutet, kann klagen. Das Meldeformular dazu finden Sie beim Konsumentenschutz.
Tipp der Polizei:
- Mit einem Eintrag in der sogenannten Robinsonliste dokumentieren Sie, dass Sie keine Werbung, bzw. Bewerbung wünschen.